Re: Warnstreik bei der Bahn 14.-16.5.23

von: Michael B.

Re: Warnstreik bei der Bahn 14.-16.5.23 - 13.05.23 06:56

In Antwort auf: Thomas1976
Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet mindestens Mindestlohn zu zahlen und ich denke das wird sie auch

wenn ich das gestern richtig verstanden habe, wird der Mindestlohn teilweise nur mit Zuschlägen erreicht.