Re: Italien und Autofahrer - Eure Erfahrungen

von: derSammy

Re: Italien und Autofahrer - Eure Erfahrungen - 21.01.22 10:03

In Antwort auf: irg
Ausjudiziert ist meines Wissens, dass man mit dem Rad ausreichend Abstand halten darf, um von einer Autotüre nicht erwischt zu werden.

Nicht darf, sondern muss. Das ergibt sich schon aus Paragraph 1 StVO, kein Verkehrsteilnehmer darf sich wissentlich in Gefahr bringen.

In Antwort auf: irg

Was bei schmalen Radspuren schwierig werden kann. Denn mit den Rädern muss man auf dem Radstreifen bleiben.

Die deutsche Rechtslage unterscheidet hier klar zwischen Radfahrstreifen (durchgehende, dickere Begrenzungslinien) und Schutzstreifen (gestrichelte Begrenzungslinien).
Erstere muss man in der Tat als Radfahrer benutzen. Aber die Anforderungen an Radfahrstreifen bezüglich Mindestbreite und Abstand zu parkenden KfZ ist recht hoch. Wenn das nicht eingehalten ist, kann man dagegen klagen, meist sind sich die Verkehrsbehörden aber ob der Platzprobleme schon bewusst und legen gleich Schutzstreifen an.
Diese sind nur insofern benutzungspflichtig, wie es sich aus dem Rechtsfahrgebot der StVO ergibt. Wenn der Schutzstreifen allerdings so weit rechts aufgemalt ist, wo man ohne diese Malerei nie fahren würde, dann muss man das auch nicht.
Im Gegenteil, weil Kfz diese Malereien oft auch noch im Sinne von "Spur halten" fehlt-interpretieren und seitliche Überholabstände dann gern völlig ignorieren, fahre ich in solchen Situation im Sinne des Selbstschutzes mindestens auf der linken Linie, eher noch ein paar Zentimeter links von dem illegalen Schutzstreifen. Weil da dann Abstände eher wieder beachtet werden.

In Antwort auf: irg

Radfahren in der Ritterrüstung kann also Leben schützen!

Die Rüstung haben die Stinker. Ich komme bisher ganz gut ohne aus. schmunzel