von: SchottTours
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 30.04.20 09:53
In Antwort auf: Thomas1976
In Antwort auf: SchottTours
In Antwort auf: Thomas1976
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Das Richtung Ausland erst einmal nichts geht bis zum 15.06. ist seit gestern Fakt.
Das Richtung Ausland erst einmal nichts geht bis zum 15.06. ist seit gestern Fakt.
Mal nur so zum Verständnis, eben weil ich das nirgends explizit in diesem Zusammenhang lese: eine Reisewarnung heißt ja erstmal nicht, dass ich nicht in dieses Land reisen darf, sondern dass ich nicht hinreisen soll. D.h. wenn ich in ein Land einreisen darf, kann ich auch mit Reisewarnung dies prinzipiell tun, oder? Abgesehen davon, ob dies z.Zt. sinnvoll ist oder nicht.
Erstens müssen ja die Grenzen auf sein und das ist faktisch ja in keinem Land mehr.
2. Musst Du, wenn Du länger wie 72 Stunden im Ausland bist, dann 14 Tage in Quarantäne wenn Du wieder nach Deutschland einreist. Das gilt, so lange die Reisewarnung akut ist.
Ansonsten ist es eine Warnung, aber wenn irgendetwas im Ausland sein sollte, kannst Du nicht mehr mit Unterstützung des Auswärtigen Amts rechnen. Das hat der Außenminister gestern nochmals betont, es gibt keine 2. Rückholaktion mehr seitens Bundesregierung.
Das war mir schon alles klar soweit. Ich wollte es nur nochmal bestätigt wissen, dass ich grundsätzlich auch mit Reisewarnung reisen darf. Vor habe ich es momentan sicher nicht. Aber danke Dir, Thomas :-)