Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus

von: Uli

Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 16.04.20 15:32

News betreffend Urlaubsregelungen: Der Arbeitgeber meiner Frau hat Unternehmens-weit die Regelung getroffen, dass 2/3 des bis 31.August beantragten Urlaubs zu nehmen ist. 1/3 kann storniert werden. Wie der Urlaub genommen wird - am Stück, lange Wochenenden, ... - ist mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren. 10 Urlaubstage aus 2020 dürfen mit nach 2021 genommen werden und sind bis zum 31. Mai abzufeiern (vorher: Mitnahme von Urlaub ins Folgejahr nur in Ausnahmefällen). In "meinem" Unternehmen hat man vorerst beschlossen keine allgemeingültige Regelungen zu treffen. Wenn man einen Änderungswunsch bei bereits angemeldeten Urlaub hat, sollte man versuchen mit dem Vorgesetztem sich zu einigen. Dies wäre schon vielfach erfolgreich geschehen. Sollte es im Einzelfall nicht klappen, soll man Betriebsrat und Personalabt. informieren. Sollte sich zeigen, dass es viel Uneinigkeit gibt, würde man schauen, ob doch eine allgemeine Regelung für die offenen Fälle getroffen wird.