Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: Anonym

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 06.04.20 18:55

Es gibt eben definierte Zuständigkeiten für Bund und Länder und das funktioniert auch und gerade wenn es jetzt aktiviert ist, kann man nicht plötzlich die Republik umorganisieren. Es ist auch sehr gut, wenn die Zuständigkeiten vor Ort sind und die Verantwortlichen somit direkt vor Ort nachdenken und handeln müssen/können und nicht auf den großen Manitou in der Zentrale warten müssen. Wenn man überhaupt erlaubt eine Landesgrenze überschreiten kann, dann gelten für den Betreffenden beide Regelungen. Z.B. bezüglich Verlassen der Wohnung das des Wohnlandes und bzgl. des aktuellen Verhaltens eben das Land, wo er sich gerade befindet. Und so grundsätzlich unterschieden sich die Länderregelungen nicht - ob im einen die Eisdielen geöffnet sind und im anderen die Baumärkte oder was auch immer, ist doch eher nebensächlich. Wenn im Bundesland Hessen die Baumärkte offen haben (weiß ich nicht), könnte ein Bewohner vom Bundesland Bayern (hier sind sie zu) hinfahren und legal einkaufen und sich freuen. Aber: Darf er doch nicht, weil das Einkaufen im Baumarkt in Hessen nun mal in Bayern kein triftiger Grund ist, die Wohnung zu verlassen. Also doch alles ganz einfach. Die ganzen Tricksereien sind alle Quark, die Intention aller Bundesländer incl. Bund ist einen wirksamen Lockdown zu machen und den nicht durch scharfsinnige Tricks aushebeln zu lassen.