Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: Anonym

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 06.04.20 16:46

Dem Threadtitel folgend und auch dem bisherigen Beiträgen. So ist das in Bayern geregelt und zwar direkt von Anfang an. Ergänzt wurde noch der Bußgeldkatalog und die Verlängerung bis 19.04.2020. Eigentlich ist alles klar: Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund gemäß Liste und einer der Gründe ist "Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung". Jetzt gibt es zwei Typen:
a) Leute, die im Sinne des Gesetzgebers auslegen und erläutern. Dazu gehört auch der Rechtsreferent des ADFC, weil er sonst ein Problem bekommt.
b) Leute, die nach Lücken suchen, um die Intention des Gesetzgebern zu umgehen. Hier also Leute, die die Einschränkungen nicht akzeptieren und trickreich Umgehungen suchen.
D.h. selbstverständlich keine Tagesausflüge, kein Wald-Camping, keine Reisen in andere Bundesländer, keine übervölkerten Ausflugsgebiete, keine belegten Parkbänke ...... Erlaubt ist etwas mehr als die Gassi-Runde für etwas Sport und Bewegung um den eigenen Block (das ist kein Tagesausflug). Obwohl also eigentlich alles klar ist, haben die Behörden doch wieder eine Lücke aufgemacht, in dem sie z.B. "... den Ausflug in die Berge ..." als zwar erlaubt, aber unerwünscht bezeichnen.