Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: cterres

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 29.03.20 16:58

So richtig 100%ig ist die Regelung der Einschränkungen nicht, weil sich die Zuständigkeit auf Kreisebene befindet, bei den Gesundheitsämtern der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte.
Daher ist es denkbar, das es örtlich abweichende Verordnungen gibt oder zumindest angeordnet wurden. Inwieweit diese dann bei Missachtung strafbar geahndet werden können, ist nicht rechtssicher.

Auf Landesebene und vor allem auf Bundesebene ist lediglich folgende Regel für Sport und die Freizeitgestaltung (also ohne Besorgungen, Arbeit und dergleichen) außer Haus zu beachten:
In der Öffentlichkeit ist zu anderen Menschen als den Angehörigen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sind weiter möglich.


Ein Bewegungsradius ist nicht festgelegt und folglich gibt es ihn nicht. Die Bundesregierung empfahl aber bereits vor mehreren Tagen, Bundeslandgrenzen wenn möglich nicht zu überschreiten.

Das ist ein Aspekt, den ich jetzt für Bremen nicht gelten lassen würde, denn hier grenzt das Stadtgebiet direkt an das umschließende Land Niedersachsen an. Auch Hamburgs Bürger können Schleswig-Holstein oder Niedersachsen schnell erreichen, je nach Ausgangspunkt. Aber in den Flächenländern kann man sich bequem danach richten.

Ausgeschlossen ist aber eine Einkehr in einem Lokal und selbstverständlich ist der Übertritt der Staatsgrenze ohne zwingende Gründe wie Arbeit oder Heimkehr nicht erlaubt.

Aber sonst steht der Radtour (Tagestour ohne Übernachtung und eben ohne Gastronomie) nichts im Wege.