Re: Fahrkarte, Italien, Zugbindung

von: Hansflo

Re: Fahrkarte, Italien, Zugbindung - 25.03.19 19:47

In Antwort auf: m.indurain
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann würde das an folgendem konkreten Beispiel bedeuten, dass die gekaufte Fahrkarte ab Pisa ungültig ist

Hallo Peter,

ja, nach enger Auslegung kann oder muss man Punkt 4.) der Beförderungsbedingungen so interpretieren.

Italienisches Zivilrecht ist mir gänzlich fremd, aber ich nehme an, dass in einem Streitfall eine derartige Klausel auch in Italien rechtsungültig wäre. Man kann nicht eine Leistung verkaufen, also einen Beförderungsvertrag abschließen und im Kleingedruckten festhalten, dass die Leistung nicht erfüllt werden muss, weil man den Kunden jederzeit aus dem Zug bugsieren oder eine Nachzahlung verlangen kann.

Hans