Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017

von: Ulli Gue

Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017 - 10.12.17 11:32

In Antwort auf: kosemuckel
Die Unsicherheiten sind gerade sehr groß. Denn selbst wenn ich als Nahverkehrskunde den Zug nutze (BaWü-Ticket), muss ich ja eine Fahrradstellplatz reservieren - und das dann scheinbar kostenpflichtig für € 4,50 und nicht Online.

Bis zu einer Klärung mit Verantwortlichen der Bahn würde ich das nicht machen. Dieser Zug läuft eindeutig als Produktklasse C. Somit gelten dort auch die Fahrkarten für den Nahverkehr und da die Fahrradmitnahme in den meisten Zügen der Produktklasse C in Baden Württemberg kostenlos und nicht reservierungspflichtig ist, würde ich auch entsprechend handeln. Genau die gleichen Diskussionen hatte ich auf der Strecke Bremen - Norddeich mit den Zugbegleitern, die eigentlich im IC der als RE lief eine Stellplatzreservierung erwarteten. Lobend muss ich erwähnen, dass bisher alle Zugbegleiter diesbzgl. sehr verständnisvoll waren - da auch für sie diese Situation nicht klar geregelt ist.
Für die Strecke Stuttgart - Singen müsste man bei der Bahn einmal offiziell anfragen, wie sie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Radmitnahme vorstellen, da - wie schon gesagt - es in Zügen der Produktklasse C keiner Reservierung bedarf und die Fahrradmitnahme auf der Strecke Stuttgart - Singen (soviel ich weiß) bisher kostenlos war (siehe auch hier.). Wenn die Bahn für die Produktklasse C (Regionalbahn) einen höherwertigen Zug mit der Produktklasse B (IC) einsetzt, ist das erstmal ihr Problem und sollte sich für den Bahnkunden nicht nachteilig auswirken.
Gruß Ulli