Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017

von: Ulli Gue

Re: Gäubahn Stuttgart-Singen ab 10.12.2017 - 10.12.17 08:55

In Antwort auf: hopi
Ob ich im konkreten Reisefall wegen voller Belegung der frei verfügbaren Radplätze oder wegen fehlender Reservierung eines reservierungspflichtigen Radplatzes am Bahnsteig stehen gelassen werde, dürfte vielfach keinen großen Unterschied machen, besonders dann nicht, wenn die Fahrt mit der Gäubodenbahn nur ein Teilstück meiner gesamten Bahnreise ist.

Das sind doch zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Bei einem nichtreservierungspflichtigen Nahverkehrszug hast du als Radfahrer jederzeit, je nach Verfügbarkeit von Fahrradstellplätzen, die Möglickeit mitzufahren. Als Einzelperson ist mir in den letzten 10 Jahren nur einmal passiert, dass das Fahrradabteil dermaßen überfüllt war, dass ich den nächsten Zug nehmen musste. Außerdem können im Regionalverkehr bei Bedarf zusätzlich Fahrradwagen eingesetzt werden, so wie aktuell z.B. in Niedersachsen.
Auf der vom TO genannten Strecke wurden die Regionalzüge gestrichen und durch ICs ersetzt, die jetzt auch den Regionalverkehr übernehmen. Da die Fahrradmitnahme in diesen Zügen grundsätzlich reservierungspflichtig ist, ist hier eine spontane Fahrradmitnahme nicht mehr möglich, da die Reservierung mindestens einen Tag vorher erfolgen muss. Außerdem sind die Fahrradstellplätze auf 9 Stück beschränkt, wobei sich davon drei über den ganzen Zug verteilen(einer in jedem Wagen) und eine Buchung dieser Plätze wird oftmals dadurch erschwert, weil Fahrradstellplätze vorsorglich reserviert, aber dann doch nicht in Anspruch genommen werden.
Gruß Ulli