Re: Helmpflicht Spanien

von: veloträumer

Re: Helmpflicht Spanien - 20.10.14 12:11

In Antwort auf: Keine Ahnung
Besteht keine Helmpflicht, wird eine Versicherung dennoch evtl. versuchen, Kopfverletzungen nicht zu übernehmen, wenn kein Helm getragen wurde ...

Es wäre übrigens interessant zu wissen, wie sich z. B. eine deutsche Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung verhalten würde, wenn man in Spanien, bei bestehender Helmpflicht, schwere Kopfverletzungen davontragen würde und keinen Helm getragen hatte. Zunächst einmal würde ich davon ausgehen, dass eine Versicherung immer versuchen wird, um das Zahlen einer Leistung herumzukommen.

Es lässt sich natürlich auch eine interessante Gegenklage erstellen: Dadurch, dass die Helmpflicht nur außerorts gilt, entsteht bei einem Unfall eine Ungleichbehandlung. Obwohl sich recht leicht nachweisen lässt, das das Gefährdungspotenzial innerorts höher ist als außerorts, würde im ungünstigen Fall die Versicherungen bei einem Außerorts-Unfall nicht zahlen, müssten aber im Innerorts-Unfall zahlen. Das würde ich mal als eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung werten, sodass ggf. die widersinnigen Gesetzesvorschriften für die Leistungserbringung der Versicherungen nichtig sind.

Interessant wäre natürlich auch, wenn das Hängerverbot für die Kindermitnahme bewertet würde: Stürzt ein Kind auf einer Lenkerapparatur zu Boden und käme zu Schaden, könnten dann die Eltern den Staat verklagen, dass sie das sichere Transportsystem Kinderhänger verboten haben und die zu der "Artistenlösung" Lenkerstange quasi gezwungen wurden? Oder anders gefragt: Würde gar die Versicherung den Kinderhänger fordern und beim Lenkersturz die Zahlung verweigern - und offen in den Widerstreit zu den Verkehrsvorschriften treten, weil diese unverantortlich sind und dies die Eltern hätten erkennen müssen?