Hi nochmal,
also ich hab mal ein bisschen rumgestöbert. Auf dem Post Link steht:

Wichtig: Auch wenn es sich um Geschenksendungen handelt, muss auf der Zollinhaltserklärung immer eine Wertangabe erfolgen!

Und man braucht für ein Packet die Zollinhalzserklärung CN23 darauf muss man den Inhalt des Packetes angeben und den ungefähren Wert.

In Deutschland wird dann unterschieden zwischen Gestellungpflichtiger und -befreiter Sendung. Gestellungsbefreite Sendnug ist HIER generell von Privat an Privat.

Also
hier hab ich noch einen hilfreichen Link gefunden. Dort heisst es, den Inhalt detailliert auflisten und eine Kopie des Visums beilegen.Oder in meinem Fall, die Bestätigungs Email über das Visum. (Da es kein Visum mehr auf die Hand gibt)
Ansonsten sollte es keine Schwierigkeiten geben. Falls jemand dazu eine Erfahrung gemacht hat wäre das villeicht nicht schlecht.

Liebe Grüße

Volker