Nein, Fahrbahnmarkierungen können in Deutschland sehr wohl auch ohne Verkehrsschilder gelten, z. B. die Fußgängerüberwege. Aber in aller Regel werden trotzdem die dazu gehörenden Verkehrsschilder angebracht.
So steht es zumindest in VwV-StVO zu § 26 (Satz 14). Link. Die Beschilderung kann nur entfallen, wo sie aufgrund der sowieso vorliegenden Wartepflicht an einer Ausfahrt obsolet ist. Mir fällt kein einziger Fußgängerüberweg ein, der nicht auch mit Z.350 beschildert wäre.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.