Die Haifischzähne habe ich in DE noch nicht gesehen. Frage weiterhin: Müssen trotzdem parallel die Schilder aufgestellt werden?
Doch, doch, ich schon. War irgendwo sicher in NRW, in räumlicher Nähe zu den NL. Und ich meine auch an anderer Stelle sie schon bei Querungen von Radwegen gesehen zu haben. Vor allem an durchgehenden Radwegstrassen (Bahnradweg) sehe ich gute Einsatzzwecke, nur ist die "übliche" Regelung da ja immer dem Radweg die Vorfahrt zu nehmen (gern noch flankiert von Drängelgittern). In der StVO stehen sie ja erst seit der Novelle von 2020, so viel Zeit war noch nicht, die durch Verkehrsplanung und -umsetzung bekommen zu haben. Und die größte Hürde dürfte wohl sein, sie überhaupt erst mal in die Köpfe der Verkehrsplaner (als überhaupt mögliche Option) zu bekommen. Was die Schilderfrage betrifft, tendiert mein Bauchgefühl ganz klar zu "ja, na klar müssen parallel dazu noch Schilder hin". Zum einen, weil kaum wer das Z.342 kennt (und im Zweifelsfall in der Praxis dann "wer mer PS hat, hat Vorfahrt" gewinnt) und zum anderen, aus dem bereits genannten Grund, dass die Markierung aus diversen Gründen nicht erkennbar sein kann. Neben Schnee kommt da noch das Abfahren der Markierung, Verschmutzung und Dunkelheit hinzu. Ich finde es viel zu heikel, wenn so etwas wirklich relevantes wie das Vorfahrtsrecht dann davon abhängt, wie man Straßenpinseleien erkennt (oder eben auch nicht). Von daher: Flankierend in rechts-vor-links-Bereichen oder zur Unterstützung einer entsprechenden Ausschilderung mit Z. 205 (oder von mir aus auch Z. 206, wobei wir da ja die Halteline haben), ok. Aber bitte keinesfalls alleinig vorfahrtsregelnd. Und ich denke dabei noch nicht mal an den "Dauerzustand" in ferner Zukunft, sondern vor allem an die Einführungs- und Übergangsphase, wo es nur so danach schreit Unfällen zu provozieren.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.