Ist Deine Einschätzung faktisch-juristisch zweifelsfrei sicher, dass keine Benutzungspflicht besteht
Auch bei "nicht straßenbegleitend" würde mich das interessieren.
Was bedeutet "nicht straßenbegleitend" im Detail?
Beispiel: Ein gut ausgebauter Bahntrassenradweg mit blauem Radwegschild läuft von A nach B. Die Straße läuft dazu mal mehr, mal weniger parallel, aber nicht unmittelbar daneben. Muss der Radweg benutzt werden oder nicht?