Die Logik mit den 45km/h hab ich nie verstanden. Gerade ein Preckerl zu langsam für das Mitschwimmen im Kfz-Verkehr, was riskante Überholmanöver provoziert. Wenn schon Zweiradkraftfahrzeug fürs innerstädtische Pendeln, dann so wie es die DDR gemacht hat, mit Freigabe bis 60km/h.
bezüglich einer nicht oder nur schlecht nachvollziehbaren Logik könnte man sicherlich viele Beispiele aus dem bei uns geltenden Regelwerk nennen. Manches nehme ich einfach zur Kenntnis und bin auch bereit mich weitestgehend daran zu halten.
Vielleicht sollte man die Begrenzung auf 45 km/h für gewisse e-bikes als einen ersten Schritt zur vielfach gewünschten allgemeinen Reduzierung der innerstädtischen Verkehrsgeschwindigkeiten nicht nur betrachten, sondern ausdrücklich begrüßen. Eine weitestgehende Einführung vom 30 km/h-Zonen wird doch gerade aus so manchen Kreisen der Radfahrerlobby gefordert.