Im Übrigen gibt es dafür eine relativ einfach Lösung - absteigen und schieben. Damit wirst du zum Fußgänger und hast definitiv Vorrang.
Das mache ich, wenn es auch Bus- und Lkw-Fahrer tun. Mit der einen Ausnahme »Fahrradbenutzer« kennt die StVO das Nichtnutzen des systembedingt vorhandenen Fahrzeugantiebes einfach nicht.
Dazu kommt, dass außen herum separate Radwege beim Wiedereinführen von Kreisverkehren in den Neunzigern aus gutem Grund unzulässig waren. Die Planer wussten, warum. In einem Kreisverkehr werden Verkehrsströme zusammengeführt und wieder getrennt, aber eben nicht gekreuzt. Das war und ist der Sinn der Sache und die durch die Bogenradien erzwungene Geschwindigkeitsverringerung sollte das zusätzlich vereinfachen. Die dann wiederaufgetauchten, zusätzlichen Radwege außen rum sind völlig systemfremd, abwegig und einfach nur falsch. Weil diese Radwege wegen der nicht gleichwertigen Vorfahrt aber nicht straßenbegleitend sind, kann man sie als Fahrradbenutzer guten Gewissens ignorieren. Eine Benutzungspflicht besteht einfach nicht, auch nicht mit dem berüchtigten blauen Schildern 240 und 241. Dieser Radwegunsinn ist lediglich ein klassischer Fall von Lobbyarbeit.