Ich hatte mich falsch ausgedrückt: wenn der separierte Radweg zum Kreisel kommt, wird der Radweg aufgehoben und der abbiegende Autofahrer hat Vorfahrt und der Radfahrer muss dann warten.
Jein. Die Verantwortlichen stellen sich das zwar gern so vor, aber die Rechtslage ist komplizierter. Nützt natürlich nichts, wenn man überfahren wird...
Ausfahren aus dem Kreisverkehr gilt rechtlich als Abbiegen. Gemäß §9(3) StVO muss man beim Abbiegen Fußgängern, Radfahrern u.ä. Vorrang gewähren. Bloß weil am Radweg ein Vorfahrt-Beachten-Schild steht, wird §9(3) StVO für die Kraftfahrzeuge nicht aufgehoben!
Das heißt im Klartext - keiner hat Vorfahrt, BEIDE müssen Vorfahrt gewähren. Dazu sagt die StVO, dass bei unklarer Vorfahrtsage beide anhalten und sich verständigen müssen. Sowas darf eigentlich gar nicht ausgeschildert werden und ließe sich vermutlich recht einfach wegklagen. Oder es muss die Vorfahrt für den Autofaher explizit ausgeschildert werden.
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Im Übrigen gibt es dafür eine relativ einfach Lösung - absteigen und schieben. Damit wirst du zum Fußgänger und hast definitiv Vorrang.
Das Vorfahrt-Beachten-Schild gilt logischerweise nicht für Fußgänger, aber der Vorrang gegenüber Fußgängern beim Abbiegen (=Ausfahren aus dem Kreisverkehr) nach §9(3) StVO gilt nach wie vor.
Auch das bringt dir nichts, wenn du überfahren wirst...