...und nur Überholen, wenn Du die ca. 1.5m Seitenabstand einhalten kannst oder Dich mit dem Überholten zum Thema abgestimmt hast.
Nur zur Info, wie die Rechtslage ist:
Die 1,50 m innerorts gelten nur, wenn ein Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholt. Wenn ein Radfahrer einen anderen Radfahrer überholt, dann gilt ausreichender Abstand.