Das mit dem Rennrädern und den 11kg war mal, hat sich bereits 2017 geändert. Generell muss das Licht heute "geeignet" sein, Strom darf aus Akku, Dynamo oder Batterie kommen. Betriebsspannung ist genausowenig vorgegeben wie Fahrradgewichtsunterschiede.
Hauptbedingung: Die Lichtanlage braucht eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt (Welle ~ und K-Nummer). Daran sind dann schon technische Bedingungen geknüpft. Explizit schließt das Gesetz z.B. Blinklichter aus.
P.S.: JDV war schneller.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.