Allerdings schreibt die StVZO die Ausstattung für ein Fahrrad vor, was im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird (2 Bremsen, Reflektoren vorn, hinten, an den Pedalen und an den Rädern, feste Lichtanlage). Das einzi schwammige - Rennräder unter 11 kg dürfen Anstecklampen haben, aber es ist nicht definiert, was ein Rennrad ist und was nicht.
Zum 1.6.2017 wurde §67 der STVZO geändert. Danach ist keine feste Beleuchtung am Rad mehr vorgeschrieben. Demnach entfällt auch eine gesonderte Regelung für Rennräder.