Hallo,

es ist gerade die Beleuchtungsordnung in der StV0 in Kraft getreten. Es war ja sehr unklar welche Breite für einen Fahrradanhänger maximal zulässig ist. Der ADFC vertritt in seinen Richtlinien 1m. Jedoch kann man auch die 2,55m vom Automobil als Grenze nehmen. In der Beleuchtungsverordnung ist nun eine Beleucht für Fahrradanhänger breiter 1m beschrieben. Im Umkehrschluss ist das die Bestätigung das mehr wie 1m Breite erlaubt sind.

Ich habe ja meinen Wohnwagen auf 1m Breite gebaut. Bin für 1 Person vom Platz her damit super zufrieden und habe schon 4000km abgespult. Für 2 Personen ist es aber zu eng. Da sind meiner Meinung nach 1,20 m nötig. Für 1 Personen Hänger würde ich das Idealmaß auf ca. 90cm bis 96cm sehen. Bei 2 Personen eben die 120cm.

So jetzt stellt sich mir die Frage: Soll ich mal einen 120cm breiten Wohnwagen bauen sobald ich mit dem Cargo Händer fertig bin den ich gerade als Proto für die letzte Meile in der Logistik baue?

Da der Logistikhänger ein Carla Cargo Klon mit Auflaufbremse wird hätte ich auch die Möglichkeit den Wohnwagen auf 3 Räder zu stellen und mit Bremse auszustattten. Gewicht wird dadurch ca. 5kg bis 6kg mehr werden.Im Vergleich zum 2 Rad Hänger. Denkt Ihr das der Vorteil das Gewicht rechtfertigt?

Vielleicht sagen ja auch alle 120cm sind zu breit und ich lasse es mit dem Prototypen bau für 2 Personen... ich bin unschlüssig und es sind schon ein paar viel Arbeitsstunden bis so was fertig ist. Vielleicht baue ich ja auch mal 20cm an den heutigen Wohnwagen und fahre damit um zu sehen wo es Probleme gibt oder nicht.

Klar kann ich das auch für mich selbst entscheiden. Aber ich finde es immer gut viele Meinungen zu haben.

Schöne Grüße Jürgen