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Off-topic #376948 - 09.10.07 16:29 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: Deul
Was Ingmar schreibt ist seine Sache.
Ich schreibe über die Dinge bei denen ich mich auskenne, oder lasse in der Formulierung durchblicken, dass ich spekuliere. Du schriebst mit sicherem Ton vom Verlust des Versicherungsschutzes durch grobe Fahrlässigkeit. Dies wird aber nicht passieren.
Bei "Haftpflicht" und "grobe Fahrlässigkeit" findest du schon auf der ersten Seite der google-Ergebnisse einige erhellende Links. Den Aufwand deine Behauptungen mal selbst zu überprüfen hast du dir nicht gemacht.

Gruß, Ingmar
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#376956 - 09.10.07 16:53 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.740
Ich antworte mir mal Selber.

Wenn ich nicht einige zeit in der Versicherungsbranche gearbeitet hätte und die Internas kennen würde hätte ich so was nicht geschrieben.

Wenn man da auf Ingamrs Rat vertraut, viel Glück.

für mich dami9t Ende der Debatte, an Diskussionssport hab ich kein Interesse PUNKT.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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#376959 - 09.10.07 16:59 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
skämt åsido !
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 502
Danke für deine deutlichen Worte . Hab es mir schon so gedacht .
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Off-topic #376962 - 09.10.07 17:06 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
IngmarE
Nicht registriert
Es geht nicht darum, was Versicherungen alles versuchen um ums Zahlen drumherum zu kommen, sondern darum, was rechtens ist.

Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund.

Zeige mir nur eine Quelle die einen Fall beschreibt, dass die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlte und das rechtens war.

EDIT: Wer es ausführlich braucht:
klick

Gruß, Ingmar - OT:manche Leute spielen halt nur Spiele gerne, die sie gut können; ich ja auch nur

Geändert von Ingmar E. (09.10.07 17:15)
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Off-topic #376963 - 09.10.07 17:10 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
dogfish
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 9.434
Jo, zum Beispiel Abspringen bei Gefahr... grins

Gruß Mario
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Off-topic #376965 - 09.10.07 17:15 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: dogfish]
IngmarE
Nicht registriert
Das ignoriere ich noch nicht mal grins zwinker

Gruß, Ingmar
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Off-topic #376967 - 09.10.07 17:34 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: dogfish]
jopp
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 416
Ach Mario,
in Deutschland herrscht doch Religionsfreiheit, für Bayern bin ich mir nicht ganz so sicher. Es ist also egal, ob du es glaubst oder nicht... zwinker
Josef
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#376969 - 09.10.07 17:38 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: theodor

Hält für ein Gerücht


Ist möglich.
Mir persönlich ist das aus gesundheitlichen gründen nicht mehr möglich, aber deshalb fahre ich ja seit einiger zeit auch langlieger.

Funktioniert wie bocksprung, beine so weit grätschen, dass der lenker dazwischen durch passt.
ACHTUNG: LIEBE KINDER; BITTE NICHT NACHMACHEN.

(Selbstverständlich funktioniert das nur, wenn die dazu nötigen bewegungsabläufe auf reflex abrufbar sind, was ohne eine gewisse "sportliche erfahrung" nicht gegeben ist.)

MfG
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Off-topic #376978 - 09.10.07 18:07 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Ingmar E.

Es geht nicht darum, was Versicherungen alles versuchen um ums Zahlen drumherum zu kommen, sondern darum, was rechtens ist.


Zwar offtopic, aber trotzdem sehr dafür
Aus eigener erfahrung:
Wenn ich mich recht erinnere, bist du auf anderen stationen (nicht auf unfallstation), aber solltest du bei deiner arbeit mit patienten zu tun haben, die dir erzählen, dass ihre unfallschutzversicherung zicken macht -> dringende empfehlung zum weitergeben! -> keine diskussionen mit der versicherung, sondern sofort rechtsanwalt !

MfG
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Off-topic #376989 - 09.10.07 18:42 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Flachfahrer]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.740
In Dem Fall von Skämt Asido, würde ich alles Tun, um es nicht offenkundig werden zu lassen das er ohne funktionsfähige Bremse gefahren ist. Wenn sie Montiert war kann der Schaden an der Bremse durch den Unfall hervorgerufen worden sein. Wenn nicht, dann hat er eine dergearteten Unfall billigend in Kauf genommen. Wenn sich das ohne Aufsehen, der Bremse regeln lässt, zahlt die Versicherung ohne Zicken. Ein Rechtsanwalt ist da immer sinnvoll. Zum Beispiel geht ein Gericht bei einer montierten Lichtanlage im zweifelsfall davon aus dass das Licht an war. Bei sehr hohen Schäden wirda llerdings ein Gutachtzer bestellt. Ein guter Anwalt am besten ein Fachanwaltr für Veerkehrsrecht wird aber einen Prozess vermeiden. Der kann ganz hässlich ausgehen.

in dem Fall ist deeskallation das Zauberwort. Ich bin auch dafür, dass man wenn man Recht hat auch Recht bekommt, aber vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, sagt mann.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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Off-topic #377001 - 09.10.07 19:30 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
skämt åsido !
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 502
Da interessiert mich noch folgendes : Spielt denn meine Geschwindigkeit eine Rolle oder ist es unerheblich wie schnell ich bin ?

Das junge Ehepaar im Wagen hatte nämlich ordnungsgemäß nach rechts geschaut (sagten sie zumindest in einem Gespräch hinterher )und dort nur einen Radfahrer gesehen ,der an der Ampel stand ,übrigens alles noch bei Dunkelheit .


Zur Bremse : Ich hatte in diesem Moment nur eine funktionierende Bremse ,die aber natürlich in solch einer Situation nicht ausreichend war . Wäre ich auf dem Rad geblieben , hätte ich mir auf jeden Fall schwere Kopfverletzungen zugezogen , weil Motorhaube von der Seite ... ,ohne Helm ..., Salto ... .


MfG
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Off-topic #377004 - 09.10.07 19:43 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: skämt åsido !]
Job
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.523
In Antwort auf: skämt åsido !

Da interessiert mich noch folgendes : Spielt denn meine Geschwindigkeit eine Rolle oder ist es unerheblich wie schnell ich bin ?

Für alle Fahrzeuge gilt, das man nur so schnell fahren darf, wie der Verkehrssituation angepasst ist. In einer belebten (für Räder freigegebenen) Fußgängerzone ist alles ausser Schrittgeschwindigkeit zu schnell.

job
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Off-topic #377012 - 09.10.07 20:17 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
iassu
Mitglied
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 24.797
In Antwort auf: Ingmar E.

Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund

Hallo Ingmar,
bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird?
Vorsätzlich handelt jemand, der den auftretenden Schaden bewußt in kauf nimmt. Fahre ich nachts mit 30 km/h ohne angemessene (=vorschriftsmäßige) Beleuchtung und Bremsen, so wird wohl pauschal davon ausgegangen, daß ich etwaige Folgeschäden bewußt in kauf nehme. Dazu braucht es kaum größere Winkeladvokatenkünste.
Gruß Andreas
...in diesem Sinne. Andreas
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Off-topic #377015 - 09.10.07 20:24 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Deul

Wenn sich das ohne Aufsehen, der Bremse regeln lässt, zahlt die Versicherung ohne Zicken.


So lange kein größerer schaden entstanden ist - also solange nichts passiert ist, wofür man eine versicherung wirklich braucht - zahlt die versicherung vielleicht gerne. listig

In Antwort auf: Deul
Ein Rechtsanwalt ist da immer sinnvoll.


Nöö.
Er ist eigentlich sinnlos. Es gibt verträge, die sind unterschrieben. Wenn sich da alle dran halten und keiner versucht, zum eigenen vorteil einen vertrag zu unterlaufen ...

MfG
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Off-topic #377017 - 09.10.07 20:27 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: iassu]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: iassu
bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird?
Nö. Darum ging es aber gar nicht. Es ging darum, ob grobe Fahrlässigkeit zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Gruß, Ingmar - zwinker
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Off-topic #377018 - 09.10.07 20:28 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
iassu
Mitglied
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 24.797
Eben! Das ist aber gar keine grobe Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz!
Andreas
...in diesem Sinne. Andreas
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Off-topic #377020 - 09.10.07 20:35 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: iassu]
IngmarE
Nicht registriert
Ich bin mir nicht ganz sicher. Wenn jemand in dem Bewusstsein fährt, dass er mit nur einer Bremse und ohne Licht nicht unsicherer unterwegs ist, und das glaubhaft darlegen kann, dass es so war (anhand der Unfallstatistiken z.B.), wird es mit Vorsatz mMn schwierig.

Aber das ist jetzt schon wieder ne ganz andere Diskussion, mMn.

Gruß, Ingmar
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Off-topic #377025 - 09.10.07 20:49 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
iassu
Mitglied
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 24.797
Da man nicht in dich reinschauen kann, wird es darauf herauslaufen, was und wie du nach allgemeinem Ermessen hättest denken und erwarten müssen . Das klingt zwar Gummi, ist aber realistisch. Mit der Story, daß er dachte, mit einer Funzel und einer Bremse ist ausreichend vorgesorgt, kommt niemand durch, da lacht der Richter bestenfalls. Also das ist ein klassischer Lehrbuchfall von Vorsatz.
Verwechsle das nicht mit Absicht. Die ist natürlich nur gegeben, wenn es dem Schädigenden genau auf diesen konkreten Schaden überhaupt ankam, wenn also der Radler deswegen mit mangelhafter Brems- und Lichtanlage und mit 30 km/h unterwegs war, um diesem Auto die Seite zu ruinieren, was natürlich Unsinn ist. So etwas gibt es nur bei heftigeren Sachen, z.B. Mord...
Fahrlässig ist, wer an mögliche Schäden nicht gedacht hat, vorsätzlich, wer sie bewußt in kauf nimmt, absichtlich handelt, wer den konkreten Schaden als solchen gewollt hat.
Andreas
...in diesem Sinne. Andreas
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Off-topic #377032 - 09.10.07 21:04 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: iassu]
trubby
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.087
In Antwort auf: iassu

In Antwort auf: Ingmar E.

Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund

Hallo Ingmar,
bist du sicher, daß du weißt, wie genau im Recht Absicht von Vorsatz und von Fahrlässigkeit abgegrenzt wird?
Vorsätzlich handelt jemand, der den auftretenden Schaden bewußt in kauf nimmt.


Ich meine, du liegst hier falsch.
Vorsatz bedeutet "wissen und wollen" (Definition Vorsatz). Und gewollt wurde ja nun nicht, wenn mit technisch nicht einwandfreiem Fahrzeug verunfallt wurde.

Meine unbedeutende Meinung!

Grüße,
André
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Off-topic #377040 - 09.10.07 21:28 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: trubby]
iassu
Mitglied
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 24.797
In Antwort auf: trubby
Ich meine, du liegst hier falsch. Vorsatz bedeutet "wissen und wollen"

Das muß man differenziert sehen:
Es gibt den dolus directus 1.Grades, d.h., Absicht, dasselbe 2.Grades, d.h. wissentlich, nicht absichtlich den Schaden begehen, den dolus eventualis, d.h., den Schaden für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, die bewußte Fahrlässigkeit, d.h., für möglich halten, aber auf Ausbleiben hoffen und die unbewußte Fahrlässigkeit, d.h., nicht für möglich halten.
So, und zur Annahme von Vorsatz ist der dolus eventualis grundsätzlich ausreichend .
Andreas
...in diesem Sinne. Andreas
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#377064 - 09.10.07 22:50 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
jan13
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.527
Auch bei der Motorradfahrschule hab ich das Radel bei der Kreisfahrt mal abgelegt und stand dann daneben. Beim Rad klappt das bei Stürzen eigentlich oft.
Gruß jan13
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#377076 - 10.10.07 00:31 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
Falk
Mitglied
anwesend und zufrieden anwesend
Beiträge: 33.840
Unfälle kündigen sich nur höchst selten an. Wenn es bis jetzt rumste, dannn hatte ich auch noch keine Zeit, elegant vom Bock zu springen. Nur einmal, beim Wegrutschen in einer feucht-moosigen Haarnadelkurve konnte ich mich vom Fahrzeug trennen und stehenbleiben. Da war ich aber auch nicht sehr schnell.

Falk, SchwLAbt
Falk, SchwLAbt
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Off-topic #377106 - 10.10.07 07:15 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: skämt åsido !]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.740
Kommt darauf an. So lange die geschwindigkeit die Du angibst als angemessen betrachtet wird nicht, aber wenn Du sagst, ich bin so locker mit 50 km/h an die Kreuzung rangefahren dann sicher.

Es hängt also von der konkreten Situation ab, ob es angemesen war. Wenn Du allerdings angibst das Du nur eine Bremse und kein Licht hattest, dann kann man schnell den Standpunkt annehmen, das alles ausser Schrittgeschwindigkeit nicht angemessen ist.

Wenn dieser Unfall zum Proizess kommt, dann braust Du einen guten Anwalt, also versucht das zu vermeiden.

Da das junge Ehepaar nach rechts geschaut hat, haben sie dich bei angemessener Geschwindigkeit( zwei Bremsen vorausgesetzt) halt übersehen, das kommt vor. Wenn diene Geschwindigkeit extrem hoch war (zb 50 in einer 30iger Zone), dann hatten sie vielleicht keine chance dich zu sehen und Du bist mit dran.

Du siehst, es kann alles zutreffen und es hängt vom Einzelfall ab.

Sorry für die schlechten Nachrichten.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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Off-topic #377126 - 10.10.07 08:26 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.661
Ich denke mal, dass die Lösung wie so häufig irgendwo dazwischen liegt. Fakt ist: "Ein grob fahrlässiges Handeln des Unfallverursachers führt nach § 61 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) dazu, daß dessen Haftpflichtversicherung nicht für einen Unfallschaden bei einem Dritten aufkommt."

"Bewußt fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, daß der Schaden nicht eintritt. Bei unbewußter Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und verhindern können. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist."

Die Frage ist nun, ob es denn eine grobe Fahrlässigkeit war oder ein bewußt fahrlässiges Handeln. Vergleichbar mit der nicht funktionierenden Bremse könnten diverse Urteile zum Einschafen am Steuer sein. Wenn ich vor der Fahrt topfit bin und während der Fahrt einschlafe, ist das keine grobe Fahrlässigkeit. Bin ich aber schon vor der Fahrt hundemüde, dann liegt (meist) grobe Fahrlässigkeit vor. Siehe z.B. Oberlandesgericht Oldenburg (v. 16.09.1998); AZ: 2 U 139/98 und Bundesgerichtshof, Versicherungsrecht 1977, aber auch Oberlandesgericht Hamm, Versicherungsrecht 1997.

Zudem sollte man nicht vergessen: Es ist nicht unüblich, dass die Versichrung zwar den Schaden zahlt, hinterher aber Regreß vom Verursacher verlangt, um zumindest einen Teil der Kosten zurück zu bekommen.

Man gestatte mir abschliessendden Seitenhieb, dass ich die Diskussion "leicht merkwürdig" finde, da hier im Forum oftmals und sehr schnell der fehlende gesunde Menschenverstand bemängelt wird ...

Gruß
Uli

(alle Quellen: konzern-interne Informationen über Versicherungsrecht und Gerichtsurteile)
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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Off-topic #377140 - 10.10.07 09:04 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Uli]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: Uli

Ich denke mal, dass die Lösung wie so häufig irgendwo dazwischen liegt. Fakt ist: "Ein grob fahrlässiges Handeln des Unfallverursachers führt nach § 61 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) dazu, daß dessen Haftpflichtversicherung nicht für einen Unfallschaden bei einem Dritten aufkommt."
Das kann nur für die KFZ-Fahrzeughalterhaftpflicht gelten. Für die Privathaftpflicht die bei Fahrradfahren gilt, gilt §61 nicht. Dementsprechend muss es schon Vorsatz sein, jegliche Fahrlässigkeit ist versichert.

Gruß, Ingmar
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Off-topic #377204 - 10.10.07 14:27 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Deul]
skämt åsido !
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 502
Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen .

Grundsätzlich muss ich sagen ,dass ich solche ähnliche Situationen ziemlich oft erlebe ,meistens resultierend aus meiner höheren Geschwindikeit (über Durchschnitt)und der Unachtsamkeit der Autofahrer (falsches Einschätzen meiner Geschwindigkeit ,"...schnell noch vor dem Radler ... ")und auch aus Selbstüberschätzung meinerseits ,zugegebermaßen .
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Off-topic #377210 - 10.10.07 14:46 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: skämt åsido !]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: skämt åsido !
Also ,habe ich das richtig verstanden , wenn mein Rad nicht der STVZO entspricht (dazu nicht angepasste Geschwindigkeit),dann ist eine Mitschuld meinerseits (auch als eigentliches Unfallopfer ) beim späteren "Prozess" nicht ausgeschlossen .
Sobald ein Vergehen deinerseits einen Unfall nachvollziehbar begünstigt haben könnte, und du kannst nicht das Gegenteil beweisen, bist du mit dran, auch wenn die eigentliche Ursache beim Anderen lag. Überhöhte Geschwindigkeit wird z.B. fast immer darunter fallen. Eine fehlende Bremse wird z.B. keine Teilschuld deinerseits begründen, wenn eine bessere Bremsung den Unfall nicht verhindert oder gemildert hätte (bsp. wenn dich jemand von hinten kommend umfährt). In den meisten Fällen wird sowas natürlich eine Teilschuld begründen und du bleibst auf einem Teil deines Schadens sitzen. Im Endeffekt schädigt man sich selber maximal finanziell.

Gruß, Ingmar
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Off-topic #377219 - 10.10.07 14:55 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: ]
Job
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.523
In Antwort auf: Ingmar E.

Im Endeffekt schädigt man sich selber maximal finanziell.

Wenn Du wegen fehlender Bremse, oder fehlendem Licht gegen irgendein Hinderniss gefahren bist und Dir ein paar zähne fehlen, ist das für Dich auch nur ein finanzieller Schaden?

verwirrt

job
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Off-topic #377222 - 10.10.07 14:56 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: skämt åsido !]
Deul
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 8.740
Du siehst das richtig, ein geschickter gegnerischer Anwalt wird schlüssig herleiten, dass bei angepasster Geschwindigkeit, guter Sichtbarkeit un normalem Bremsweg der Unfall sehr wahrscheinlich nicht geschehen wäre. Einer meiner guten Freunde ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und er erzählt häufig von solchen Dingen. Es wird dann für den Richter sehr leicht sein dieser Argumentation zu folgen und dann bist Du mit 25 bis 50 Prozent mitschuld dabei.

Diese Vorgehen ist normal. Es gilt also die Situation Prozess zu vermeiden.

Detlef
Cycling is an addiction, it can drive you quite insane. It can rule your life as truly as strong whiskey and cocaine.
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Off-topic #377224 - 10.10.07 14:59 Re: abspringen bei Gefahr? [Re: Job]
IngmarE
Nicht registriert
In Antwort auf: katjob
Wenn Du wegen fehlender Bremse, oder fehlendem Licht gegen irgendein Hinderniss gefahren bist und Dir ein paar zähne fehlen, ist das für Dich auch nur ein finanzieller Schaden?
Versetz dich mal in meine Lage: Ich bin der Meinung ohne Licht nicht gefährlicher zu fahren, und dass man mit einer funktionierenden Vorderradbremse nicht schlechter bremst als mit funktionierender Vorder- und Rückradbremse, also man nicht unsicherer fährt, solange die das gesamte Unfallgeschehen hindurch funktioniert. In dem Sinne muss ich davon ausgehen, dass ich keine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit dadurch habe, also keine körperliche Schädigung, aber wenn ich, entsprechend der üblichen Wahrscheinlichkeit, einen Unfall erleide, das Gericht das anders sieht und ich einen finanziellen Schaden haben werde.

EDIT: Bzw. wenn man es etwas anders sieht (z.B. nur Schaden am Gerät und nicht am Körper), kann man das auch als ausgebliebenen finanziellen Gewinn und nicht als Verlust sehen. Wenn einem das Rad z.B. nicht soviel mehr wert war, wie man hätte von der Versicherung bekommen können.

Gruß, Ingmar

Geändert von Ingmar E. (10.10.07 15:02)
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