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#14088 - 11.07.02 08:46 Langzeitreisekrankenversicherung!
tobuli
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 36
Hallo zusammen,

ich brauche einen Tip/Tips!
Ich starte in einigen Wochen eine mehrmonatige Tour durch (Süd-)Amerika, die sich aber auch auf über ein Jahr ausdehnen könnte. Dafür fehlt mir vor allem noch eine passende Auslandskrankenversicherung. Ich habe mich natürlich schon bei mehreren über ihre Leistungen erkundigt, aber für all meine Wünsche war bislang keine dabei. Ich werde/muß meine derzeitige gesetzliche KV kündigen. Diese nimmt mich allerdings erst wieder auf, wenn ich eine neue Stelle habe oder Arbeitslosengeld beziehe. D. h., da mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, wäre ich nach Kündigung der KV bei Rückkehr von meiner Reise nicht mehr über die gesetzliche KV im Inland versichert. Ich brauche also eine Auslandskrankenversicherung, die

- mich nach der Rückkehr noch einige Wochen in Deutschland weiterversichert (so eine Art "Heimatklausel").
- die auch für die USA gilt (man weiß ja nie wo man letztendlich landet!).
- die ich, angenommen ich bezahle im Vorfeld für zwei Jahre und komme aber nach 13 Monaten wieder, mit Kostenrückerstattung kündigen kann. Oder die ich z. B. vierteljährlich per Überweisung verlängern kann.
- einen möglicht großen Deckungsbereich hat.
- natürlich GÜNSTIG ist! Wobei die Leistungen sicherlich wichtiger sind!


Ich bin für Vorschläge äußerst dankbar! Also ich weiß, daß Ihr nicht alle Versicherungsagenten seit, aber vielleicht hat sich der ein oder andere auch schon mit diesem Thema auseinandergesetzt und kann mir seine Erfahrungen und Erkenntnissse weitergeben.
Habt Dank!

Frieden, ein langes Leben und Rückenwind

tobuli

PS: Eine Anwaltschaft für meine gesetzliche KV, d. h. eine Weiterversicherung während meiner Tour zu einem geringeren Beitragssatz, ist leider nicht möglich. Das geht bei der TKK nur, wenn man beruflich im Ausland tätig ist.
.
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#14090 - 11.07.02 09:29 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Ringo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 672
zu Frage Nr.1

wenn Du dich damit arrangieren könntest, dich sofort nach der Rückkehr nach D beim Arbeitsamt (z.B. arbeitslos) zu melden (und eine vorrübergehende Meldebescheinigung o.ä. erhälst), dann kannst du doch am selben Tag bei der gesetzlichen KV wieder versichert werden. Oder?
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#14092 - 11.07.02 09:45 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
DieWeltenbummler
Nicht registriert
Hallo,

erkundige dich mal bei der DKV mit Sitz in Köln. Die haben alles, was Du Dir wünschst. Du darfst auch kurzfristig in Deutschland sein, sie ist verhältnismäßig günstig (obwohl sie für den gesamten amerikanischen Kontinent teurer ist als für den Rest der Welt, aber billiger wirst es wohl nirgendwo finden) und du kannst sie jederzeit kündigen.

Wir haben damit tolle Erfahrungen gemacht.

Schöne Grüße

Bianca und Michael
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#14101 - 11.07.02 13:01 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
tobuli
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 36
Hallo Ringo, Bianca und Michael!

Danke für Eure Beiträge, aber sie bringen mich leider auch nicht weiter! wirr
Zum einen nimmt mich die TKK erst wieder auf, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, und nur dann! Ich habe mich an mehreren Stellen erkundigt, und alle haben mir gesagt, daß ich als Arbeitssuchender nicht zwangsläufig wieder aufgenommen werde. Und da ich nicht davon ausgehe nach meiner Tour wieder sofort Arbeitslosengeld zu beziehen, und auch nicht unmittelbar nach Ankunft eine neue Arbeitsstelle antrete... allerdings kommt mir das auch recht komisch vor! Ich mache mich am besten nochmal bei meinem Vermittler schlau. So heißen wohl neuerdings die Typen, die dir auf dem Arbeitsamt bei der Jobvermittlung behilflich seien sollen!
Zu der DKV: die Leistungen sind schon top, aber der Preis auch! Für Amerika verlangen die für ein Eintrittsalter zwischen 25 bis 29 Jahren einen monatlichen Beitrag von 80,90 €! Und das ist wirklich "schweinisch" teuer! Dagegen macht man bei derm ADAC mit ca. 41 € pro Monat fast ein Schnäppchen. Leider lassen die nur nicht mit sich über eine individuelle Anpassung reden. Schade!
Sonst noch Vorschläge oder Ideen?????

Grüße

tobuli
.
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#14102 - 11.07.02 13:37 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Antje
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 622
Vielleicht jetzt noch schnell die KK wechseln und in eine eintreten, die Dir diese Anwaltschaft (heißt das nicht Anwartschaft verwirrt - Du siehst, bin auch keine Expertin...) erlaubt? Dann hättest Du zumindest kein Problem mehr bei Deiner Rückkehr. Obwohl.... kann man überhaupt so schnell die KK wechseln?

Gruß

Antje
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#14117 - 11.07.02 16:40 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Antje]
doennebrink
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 19
Hi,

habe auch für eine mehrmonaitge -jährige? Reise eine KV bei der DKV abgeschlossen (bis 5 Jahre, eine Teuerung gilt glaube ich nur für die USA und nicht ganz Amerika), sowie eine Anwartschaft bei der gesetzlichen, die mich sogar im 1. Jahr mehr gekostet hat als die Auslands-DKV selbst. Vielleicht ein nützlicher Tipp dabei?

Gruss Thomas
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#14120 - 11.07.02 17:30 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Tourenradler
Nicht registriert
Moin tobuli,

Bißchen viel was Du da alles möchtest.

Wann endet(e) denn Dein letztes Arbeitsverhältnis?
Meines Wissens(!) sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 12 volle Monate sozialversicherungspflichtiger Arbeit in den letzten 3 Jahren.

D.h. bei Rückkehr nach D müßtest Du 3 Jahre zurückrechnen und bei Vorliegen der o.g. Voraussetzung Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch einen KV-Schutz haben.
Wenn Du also den Beginn und/oder das Ende Deiner Reise geschickt terminierst ...

Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend übrigens ist der, daß der Arbeitssuchende keine Leistungen des AA bezieht, folglich auch keine KV-Beiträge abgeführt werden.
Übrigens kann sich jeder, ob in festem Arbeitsverhältnis stehend oder nicht, als arbeitssuchend melden. Z.B. wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wurde, die Betriebsschließung ansteht ....
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#14123 - 11.07.02 18:10 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: ]
tobuli
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 36
Hallo Thomas und Siggi,

danke, daß ihr mir auch noch weitere Ratschläge gebt!
Zunächst einmal zu der Anwartschaft und den Kosten der DKV: Für mich besteht keine Möglichkeit der Anwartschaft bei der TKK! Und die DKV nimmt eine Differenzierung bzgl. der Reiseländer vor! Auf meinem Schreibtisch liegt eine Broschüre in der die monatlichen Beiträge aufgelistet sind, wobei zwischen "Im Ausland" und "In Amerika" unterschieden wird. Dabei wird unterhalb der Tabelle nochmals darauf hingewiesen, daß mit Amerika Nord-, Mittel-, Südamerika und Karibik gemeint sind! Find ich zwar auch sehr seltsam, da bei anderen Versicherungen, wenn überhaupt, nur von Beitragserhöhungen für USA-Besucher gesprochen wird, aber so scheint es bei der DKV nunmal zu sein!
So und nun zu meiner "Arbeitslosensituation"! Also ich bin seit diesem Monat arbeitslos. Zugegeben gewollt, aber dennoch mit Arbeitslosengeld-Bezug! Mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, und ich habe nunmal keinen neuen unterschreiben wollen, um die Gunst der Stunde zu nutzen, und einfach mal auf Tour zu gehen. Ich war 24 Monate berufstätig und zuvor im Studium. Also wenn ich Dich (Siggi) richtig verstanden habe, gelte ich somit von Beginn der Arbeitslosigkeit an für 24 Monate als Arbeitsloser mit Bezugsrecht, und somit nicht als Arbeitssuchender??? Ich werde morgen mal beim A-Amt anrufen! Daß ich mich vor Reisebeginn abmelden werde, ist Dir/Euch aber klar, oder? Natürlich!
Toll daß Ihr mir weiterhelft! Ich hatte eigentlich schon aufgegeben eine AKV abzuschließen, die mich bei der Rückkehr zunächst nicht weiterversichert! Sollte das jetzt doch mit der gesetzlichen KV klappen, wäre das super. Ich habe nämlich über die Versicherungsagentin (?), die für die Bruderhilfe tätig ist, ein gutes Angebot bekommen. Ich hab leider vergessen, um welche Versicherung es sich dabei genau handelt, aber es war irgend etwas mit katholische Pfarr... Der Jahresbeitrag betägt ca. 430 €, die Behandlungen, Transporte, Bergungskosten etc. werden dabei voll getragen. Die AKV kann dabei alle Vierteljahre bis zu insges. 730 Tage per Überweisung verlängert werden! Scheint ein echtes Schnäppchen zu sein.

Grüße

tobuli
.
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#14132 - 11.07.02 19:48 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Tourenradler
Nicht registriert
Moin nochmal,

hier ein Link zur Vertiefung und weiteren Information.

http://www.studentenwerk.mhn.de/foerderung/arbeitslose-de.html

Warnung!
Auf keinen Fall irgendwelche Sachverhalte mit weitreichenden Konsequenzen für Dich, telefonisch mit dem Arbeitsamt abklären.
Es gibt Verdachtsmomente, wonach Sachbearbeiter des Arbeitsamtes bewußt falsche, mündliche Auskünfte erteilten, die im Nachhinein natürlich nicht mehr zu beweisen sind.
Hatte neulich erst jemand, der sich auf eine mündliche Auskunft verließ ...

Auch, daß Du eine längere Reise machen möchtest würde ich dort lieber verschweigen.
Wenn Du Dich beim Arbeitsamt abmeldest, gebe als Abmeldegrund "Arbeitsaufnahme bei Fa. XY" an. Kann Dir nie jemand einen Strick draus drehen und läßt negative Assoziationen gar nicht erst entstehen.
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#14223 - 12.07.02 21:47 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Vinzent
Nicht registriert
Hallo,

war selbst in deiner Situation, 11 Monate on Road und dann knall auf Fall wieder in D. Allerdings nicht wegen Krankheit. Zum Glueck bin ich Ende Maerz hier aufgeschlagen, so dass ich mich bei der oertlichen Uni immatrikulieren konnte und damit sofort bei meiner alten KV wieder drin war, ohne viele Fragen, ohne Anwartschaft.
Kleines Gedankenspiel zum Schluss. Viele Fernreisende, in der Regel mit wenig Geld, traeumen wie jeder Otto-Normal vom Abenteuer mit Vollkasko. Der Jahresbeirag fuer dieses Netz unter dem "Abgrund" Dritte Welt kostet dann sicher ueber 500 Euro. Sie nehmen also von dem muehsam Ersparten nochmals einen Riesen, und tragen ihn zum Makler an der Ecke, man willja nichts falsch machen. Dann ist man endlich vor Ort, dass Abenteuer kann beginnen, aber bitte ohne Lariam, wegen der graesslichen Nebenwirkungen. Nacvh drei Wochen dann hohes Fieber, und ab zum Arzt. Aber wieso wollen die meine Police nicht sehen, und dem Fax von der Humbuck-Mulleimer nicht glauben. Ach so, die wollen Geld. Geld??? Aber verdammt nochmal, ich habe doch nur nach 1000 Euro. Und wozu dann diese Sch... Versicherung, wenn es mir jetzt doch Hunde elend geht und niemand mir hilft. Also wenigstens das noetigste bezahlen und dann ab nach Hause. Aber hier will dieses Ar..
von Makler meine Rechnungen nicht anerkennen. Sch.... Spiel.
Merke. Eine Versicherung zu haben heisst noch lange nicht, dass die auch zahlt. Ausserdem wird sich in S-Amerika jeder Arzt einen Sch..dreck um deine Police kuemmern, und dich nur gegen Bargeld behandeln. Haste keins, haste Pech.

Viel Glueck (denn darauf kommt es letzt endlich an)

Vinzent
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#14273 - 13.07.02 23:46 aber ohne ist´s auch [zensiert] [Re: Anonym]
Joerg(kajakfreak)
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 755
ich denke du solltest hier deine Beiträge freiwillig weiterzahlen und eine Reiskrankenzusatzversicherung machen. Z.B Hanse-Merkur ist da ein Spezialist.
Jörg
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#14341 - 15.07.02 07:52 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Ringo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 672
Hallo Tobuli,

ich habe mich übers WE noch mal schlau gemacht. Du kannst, wenn Du zurückkommst, zum Arbeitsamt gehen und die arbeitslos melden. Parallel versicherst Du dich ab denselben Tag freiwillig bei deiner normalen KV. Bekommst du vom Arbeitsamt den Bewilligungsbescheid (meistens Wochen später), dann ist der ja auf deinen Meldedatum terminiert und beinhaltet auch die Krankenversicherung ab Meldedatum. D.h.daß doppelt gezahlt wurde (1. freiwillig durch dich und 2. durch das Arbeitsamt). Mit diesem Bescheid in der Hand versicherst Du dich wie üblich weiter und bekommst von der KV den freiwillig gezahlten Betrag auf dein Konto zurückgezahlt.
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...!

Ringo
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#14345 - 15.07.02 08:32 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Ringo]
Anonym
Nicht registriert
Nicht böse sein, Ringo! Aber das ist Unsinn!

Durch das Arbeitsamt KV-versichert ist man mit dem Tag der Arbeitslosmeldung! Ohne Wenn und Aber!
Vorausgesetzt natürlich, daß Dir auch Leistungen (AlG/AlH) zustehen.

Ab Arbeitslosmeldung fungiert das AA quasi als Dein Arbeitgeber. D.h. statt wie sonst an den Betrieb, reichst Du die Krankmeldung eben ans Arbeitsamt weiter und die Sache ist für Dich damit erledigt.
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#14346 - 15.07.02 08:35 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Anonym]
Tourenradler
Nicht registriert
Sorry, war nicht eingeloggt, letzter Beitrag also von mir.
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#14348 - 15.07.02 08:48 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Anonym]
Ringo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 672
Hallo Anonym,

das habe ich auch so gemeint. Das Problem ist doch nur der Zeitraum, bis das Arbeitsamt feststellt, daß du berechtigter Leistungsempfänger bist. Den kannst du freillig versichert überbrücken. Was solls? Du bekommst doch das Geld zurück!
Sollte es nicht stimmen, bitte ich um Entschuldigung, die Info stammt von einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes ...

Ringo

PS: Einfach mal zu AfA wackeln und fragen, kostet wirklich nischt.
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#14349 - 15.07.02 09:03 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Anonym]
tobuli
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 36
Hallo meine Helfer,

ich kann mir vorstellen, daß Ringos Vorschläge durchaus funktionieren. Erst einmal TSD. DANK, daß Du Dich da so reinhängst!! Die Kritik des anonymen Beitrags kann ich nicht ganz nachvollziehen! Vielleicht ist meine Situation bzw. Vorhaben aufgrund der vielen einzelnen Infos unter diesem Eintrag auch einfach nicht mehr so übersichtlich. Am besten faß ich das Ganze nochmal kurz zusammen, und bringe dann gleich Ringos u. a. Vorschläge mit ein!

Also: Ich melde mich beim Arbeitsamt und bei der gesetzl. KK ab, schließe zuvor eine AKV ab, radel ca. 14 Monate durch Amerika, komme eines morgens in Frankfurt am Flughafen wieder an (am besten werktags), gehe sofort zu meiner alten KK und versichere mich freiwillig, gehe an meinem Hauptwohnsitz umgehendst zum Arbeitsamt und melde mich arbeitslos! Damit wäre ich wieder gesetzl. krankenversichert, wenn

- die Tatsache, daß ich in den vergangenen 3 Jahren mindestens 12 Monate erwerbstätig gewesen sein muß und aufgrund dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, immer noch Bestand hat!

- mich meine KK nach dem Auslandsaufenthalt wieder freiwillig aufnimmt! Sollte ich wieder Arbeitslosengeld beziehen, sind sie ja dazu verpflichtet, das ist Fakt! Ob sie mich allerdings freiwillig aufnehmen, ist fraglich! Müßte ich mir mal schriftlich geben lassen, oder halt eine andere gesetzliche KK ansprechen.

Also ich find´s einfach super, daß Ihr mir so unter die Arme greift! Ich habe jetzt schon wieder ne Menge dazugelernt.
Ich hab gestern noch mit einem Freund über meine Probleme bzgl. der KV gesprochen, und er hat mir zwei Telefon-Nr. von Freundinnen von ihm gegeben, die zum einen auf dem Arbeitsamt und zum anderen bei einer KV arbeiten. Da werd ich mich die Tage auch mal erkundigen. Ich laß Euch die entsprechenden Infos dann zukommen!

Grüße

tobuli
.
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#14352 - 15.07.02 09:26 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
tobuli
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 36
Nein, so geht es ja nun wirklich nicht!
Ich danke Ringo und erwähne nicht einmal den bemühten Kritiker Siggi! peinlich
Kann nicht sein, darf nicht sein!

Also, auch Dir TSD. DANK! lach


Grüße an ALLE

tobuli
.
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#14363 - 15.07.02 10:34 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Tourenradler
Nicht registriert
Frieden, ein langes Leben und Rückenwind

... wünsche ich Dir auch selbst
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#14375 - 15.07.02 13:54 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
steffi
Nicht registriert
hi tobuli,

kann auch aus eigener erfahrung von 2001 bestätigen, dass die TKK dich ohne arbeit nach so einer reise (sprich als freiwilliger nicht wieder aufnimmt, auch wenn du zahlen willst), aber sobald du dich arbeitslos meldest und die TKK als wunschkrankenkasse angibts bzw. dir von der TKK eine bescheinigung besorgst, du währst die letzten so und soviel jahre bei ihnen versichert gewesen , die dann beim arbeitsamt mit einreichst, dann kannst du problemlos wieder bei ihnen eintreten.

hatte das problem letztes jahr nach einem halben jahr weltreise. die krankenversicherung gilt rückwirkend an dem tag, wo du dich arbeitslos gemeldet hast. war auch schon bei ärtzen gewesen, obwohl ich noch kleinen bewilligungsbescheid hatte (wusste natürlich, ich habe anspruche auf geld), war kein problem. du hast natuerlich 3 monate sperrfrist, wenn du selber gekündigt hast und das arbeitsmat möchte eine erklärung wo du dich rumgetrieben hast bei eigener kündigung, habe persönl. weiterbildung angegeben.

gute reise !!
steffi

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#21178 - 27.09.02 19:48 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: tobuli]
Sasa
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.353
Hallo!

Ein bisschen verspätet muss ich in dieser Diskussion auch noch mal mit einsteigen. Ich wollte nächstes Jahr evtl. nach Asien und die Versicherung bereitet mir auch noch Kopfschmerzen. Da ich aber gerade erst mit dem Zivildienst fertig sein werde und davor nur in der Schule war, kann ich mich wohl kaum nach der Rückkehr arbeitslos melden.

Irgendwo meine ich mal gehört zu haben, dass ich bis zum 25. Lebensjahr bei der KV meiner Eltern mitversichert bin. Meine Rechnung ist also, dass ich dann zusätzlich doch nur eine Reisekrankenversicherung für mich abschließen müsste. Ist da was dran? Ich bin gerade erst 20.

Grüsse
Sasa
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#21395 - 30.09.02 17:28 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Sasa]
Antje
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 622
Hi Sasa,

i.A. ist das mit der KV folgendermaßen:

"In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder i.d.R. über die Eltern mitversichert, solange sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ab dem 25. Lebensjahr (mit Anrechnung von Grundwehrdienst oder Zivildienst) muss der Nachwuchs sich selbst versichern und kann entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte." ( Hier ergooglet.)

Am besten wird sein, Du fragst einfach mal bei der KV Deiner Eltern nach, wie das in Deinem speziellen Fall gehandhabt würde.

Gruß

Antje

Geändert von Antje (30.09.02 17:29)
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#21597 - 03.10.02 17:06 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Sasa]
Bruno
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2
Hallo Sasa,

für deine Inlandskrankenversicherung dürfte es am einfachsten sein, du schreibst dich für das eine Jahr an einer Uni ein. Du bist dann Mitglied der studentischen Krankenversicherung, wie Antje schon schreibt, bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über die KV deiner Eltern.
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#21607 - 03.10.02 20:52 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Bruno]
Sasa
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.353
???
Ich kann mich einfach so bei einer Uni einschreiben und mich dann für ein Jahr abhauen? Das scheint mir doch ein wenig suspekt. Ob das so ganz legal ist?...

Antje, natürlich auch danke für Deinen Tipp. Vielleicht merkt die TK ja gar nicht, dass ich älter werde. Die haben sich dieses Jahr auch nicht gemeldet. grins

Grüsse
Sasa
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#21628 - 04.10.02 11:53 Re: Langzeitreisekrankenversicherung! [Re: Sasa]
Bruno
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2
Meine Uni-Zeit liegt schon etwas zurück, in der Zwischenzeit gab es zahlreiche Bestrebungen, Schein-Studenten das Leben schwerer zu machen. Möglicherweise hat sich da also einiges verändert (Studienzeitbegrenzung, Semestergebühren, Zweitstudiumgebühren, Prüfungszwang nach soundsoviel Semestern etc.). Am besten sollten dir Freunde aus deinem Abi-Jahrgang, die bereits studieren, weiterhelfen können.

soviel aber noch: mit deinen 20 Jahren zählst du nicht zu denen, die von vornherein des Karteileichen-Daseins verdächtigt werden. Das sind dann die Mittdreißiger im 23. Semester, die immer noch kein Vordiplom abgelegt haben. Ein Geographie-, Geologiestudium oder ähnliches (oder Touristikstudium? grins ) könnte sogar einigermaßen als Vorwand für eine Asien-Tour herhalten - falls du dich denn je irgendwann rechtfertigen müßtest.

Mögliche Probleme:
- die obligatorische Rückmeldung jeweils zu Semesterbeginn, die, wie ich mich zu erinnern meine, persönlich vorgenommen werden muß. Evt. geht das aber auch schriftlich oder man kann sich per Vollmacht vertreten lassen.

- Klausuren, Seminare, Übungen, zu denen man sich bereits im 1. oder 2. Semester anmelden muß bzw. erstmalig angetreten werden müssen. Ließe sich aber alles erfragen, und außerdem stehen diese Dinge meist erst in späteren Semestern auf dem Programm.


Ob's legal ist?

Sagen wir mal so: es gibt genügend Studenten, die nach einigen Semestern die Lust verlieren, für ein, zwei Semester auf Weltreise gehen, sich eine Auszeit gönnen, um über den Sinn ihres Studium nachzudenken oder sonstwas tun, aber trotzdem eingeschrieben bleiben. Das ist zwar bestimmt nicht im Sinne der Studienordnung, die ein zielstrebiges, zügiges Studium vorsieht, aber allein daraus wird niemandem ein Strick gedreht.

Grüsse

nur ganz nebenbei: ich war immer ein braver Student! zwinker
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