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#12983 - 26.06.02 12:09 Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage?
cybersale.de
Mitglied
Themenersteller
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Beiträge: 9
Hallo Biker(innen),

ich bin neu in der Hobby-Biker-Szene und modifiziere gerade mein Rad von der "Gelegentlich-Mal-In-Die-Kneipe-Schaukel" in ein "100-KM-Touren-Trekkingbike" (unnötige Anbauteile demontiert zwecks Gewichtsreduzierung usw.) und versuche nun, etwas über Schaltung, Rahmen usw. auch mittels dieses Forums zu lernen.

Hier nun meine erste Frage:
Wenn ich im Sommer tagsüber fahre, muss ich dann trotzdem eine funktionierende Lichtanlage mit mir rumschleppen, um bei einer eventuellen Kontrolle nicht noch mein letztes Taschengeld an die Polizei abdrücken zu müssen oder kann ich die zu Hause lassen? Viele Hersteller bieten ja MTB oder auch andere Räder "ohne alles" an, ich kann mir aber nciht vorstellen, das diese alle nicht der StVO entsprechen.

Ich sag' schon mal Danke für Eure Antworten.

Gruß
Stefan
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#12995 - 26.06.02 14:41 Re: Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage? [Re: cybersale.de]
Wolfgang
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 533
Hallo Stefan,

Nach der StVO mußt Du meines Wissens immer mit einer funktionierenden und fest montierten Lichtanlage unterwegs sein.
Rennräder bis max. 11 kg gelten als Sportgerät und da reicht eine Lichtanlage, die bei Bedarf montiert werden kann. Mitgeführt werden muß sie aber auch tagsüber.

Gruß
Wolfgang
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#13010 - 26.06.02 16:25 Re: Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage? [Re: cybersale.de]
atk
Mitglied
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Beiträge: 5.190
Hallo,

Wenn ich darauf hinweise, dass die Vorschriften, die die Anforderungen an die Lichtanlage enthalten, nicht in der StVO, sondern in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) stehen, heißt es bestimmt gleich, ich wäre pingelig grins grins

Abgesehen davon, die MTB's oder "anderen Räder" (Rennräder bis 11 kg ausgenommen) "ohne alles" entsprechen nicht dieser Verordnung und dürfen auf öffentlichen Straßen eigentlich nicht benutzt werden.

Andreas schmunzel
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#13011 - 26.06.02 16:33 Re: Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage? [Re: cybersale.de]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Ach ja, noch was...
Den genauen Wortlaut des §67 StVZO mit einigen netten Kommentaren dazu hab ich hier auf der Homepage des ADFC Schleswig-Holstein gefunden.

Andreas schmunzel
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#13083 - 27.06.02 12:04 Re: Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage? [Re: atk]
Jürgen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 119
Hi !

Hat man eine funktionstüchtige Accubeleuchtung dabei, wird einem wohl kaum ein Knöllchen verpasst. Was aber wenn es zu einem Unfall kommt ??? Ist das Rad für den Straßenverkehr nicht zugelassen, könnte einem daraus nicht evt. ein Strick gedreht werden so nach dem Motto: nicht Zugelassen deshalb auch kein Schmezensgeld ect. ?? Muß man dann evt. sogar den Schaden des Unfallgegners tragen ohne am Unfall selbst schuld zu sein ?

Gruß Jürgen
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#13097 - 27.06.02 15:06 Re: Wie ist das eigentlich mit der Lichtanlage? [Re: Jürgen]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Ohne über tiefergehende juristische Kenntnisse zu verfügen würde ich meinen, dass es für die Schuldfrage bei einem Unfall nur darum gehen kann, ob die Tatsache, dass man mit Akkuanlage und nicht mit Dynamolicht gefahren ist, beim Unfall eine Rolle gespielt hat.

Aber vielleicht sehe ich das zu naiv.

Andreas schmunzel
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