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#1255191 - 17.12.16 10:13 Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 13.889
Hallo,

die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde jetzt veröffentlicht, in der es neben Winterreifen und Bußgeldern auch um die Änderungen und Präzisierungen bei der Beleuchtung geht. Die Änderungen und Präzisierungen bei der Beleuchtung finden sich auf den Seiten 5 - 10. Leichter zu lesen sind die Begründungen auf den Seiten 23 - 25.

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1255193 - 17.12.16 10:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
JensD
Gewerblicher Teilnehmer
abwesend abwesend
Beiträge: 2.546
Hallo Stephan,

Du siehst mich positiv überrascht. Gleich mehrere Punkte wurden sehr sinnvoll abgewandelt ohne die ursprüngliche Grundidee der Radbeleuchtung in Frage zu stellen.

Wirklich ungewöhnlich gut an die technischen Möglichkeiten angelehnt ohne zu stark einzuschränken (z.B. keine Spannungsfestschreibung mehr für Lichtanlagen, keine Dynamopflicht mehr für Pedelecs und manches mehr).

Viele Grüße von
Jens.
Permanente Fahrradelektrik: www.forumslader.de
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#1255196 - 17.12.16 10:49 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Ist im Grunde eine Anpassung an das, was bereits so verkauft wird.
Nur wenige Pedelecs besitzen einen Nabendynamo und da ist er auch überflüssig.
Nabendynamos mit 2,4W oder 1,5W Leistung sind bereits gesondert zugelassen, nun ist die Leistungsvorgabe gestrichen worden. Auch dies wird so längst verkauft, in den Niederlanden und Belgien schon länger.

Tagfahrlicht, zuschaltbares Fernlicht, Standlicht und Bremslicht sind nun aufgelistet. In der Tat alles Eigenschaften, die Fahrradbeleuchtung schon seit Längerem bietet.

Blinken dürfen Scheinwerfer und Rückleuchte aber nicht. Einzig Fahrtrichtungsanzeiger in Orange sind gestattet.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255197 - 17.12.16 11:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.842
In Antwort auf: cterres
Blinken dürfen Scheinwerfer und Rückleuchte aber nicht.

Und ich werde weiter meinen leisen und verbissenen Undergroundkampf kämpfen, dereinst legal meine Nachfolgenden mit Terrorblinklicht paralysieren zu dürfen lach

Blinklicht zum Abbiegen? Peinlich. Chuck Norris biegt niemals ab. Er fährt immer Luftlinie.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (17.12.16 11:08)
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#1255198 - 17.12.16 11:08 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
Das ist ja sehr positiv, dass die Regeln präzisiert wurden und auch der aktuellen Technik Rechnung tragen. Das bedeutet dann aber streng genommen, dass die verkauften Räder entweder in einer Grauzone oder sogar offen unzulässig zur STVZO verkauft werden/wurden. Bei meinem MTB war auf der Rechnung ausdrücklich gestanden, dass nicht gemäß STVZO zugelassen. Der eigentliche Grund für die eher pingelige Nachfrage ist: Wer hat Erfahrungen mit Unfällen und zwar genau mit dem Punkt: Wie und ob ging/geht der technische Zustand des beteiligten Fahrades in die Verteilung der Schuldfrage und damit ggfs. viel Geld ein? Wann werden nach Radunfällen die Räder beschlagnahmt und untersucht? Gerade bei Unfällen in der Dunkelheit!
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#1255200 - 17.12.16 11:34 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
Julian Z.
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 593
Bei mir wurde vor 2 Wochen nichts beschlagnahmt, obwohl das Auto als auch mein Rad Totalschaden waren. Die Polizisten haben mich im Krankenwagen nur gefragt ob und welche Beleuchtung ich am Rad hatte und ob diese eingeschaltet war (morgens in der Dunkelheit).
Ich bin gespannt was da noch kommt, da der Fall wohl an die Staatsanwaltschaft geht.
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#1255201 - 17.12.16 11:42 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Julian Z.]
AndreMQ
Nicht registriert
Oha, na so direkte Erfahrungen waren jetzt gar nicht beabsichtigt, aber passt nun dann doch "ideal" zur Frage. Trotzdem erstmal gute Besserung. Unabhängig von der Schuldfrage in Deinem Fall: also wenn da nur die geringste Möglichkeit einer "Teilschuld-Abgabe" an den Radfahrer aufgrund des technischen Zustandes möglich ist, müsste das doch der andere Unfallbeteiligte und seine Versicherung versuchen? Als KFZ-Fahrer würde ich die Nummer sofort spielen.
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#1255202 - 17.12.16 11:51 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Das wird in der Tat vermerkt, ob das Fahrrad bei Unfallbeteiligung in alle erforderlichen Sicherheitsausstattungen bietet. Die beteiligten Versicherungen schränken dann den Leistungsumfang ein, indem eine Teilschuld angenommen wird.
Licht und Reflektoren am Rad sind natürlich nur bei Dunkelheit oder auch bei Niederschlag oder Nebel relevant, aber auch das Vorhandensein und die Funktion von Bremsen werden geprüft.

Es ist aber nicht ausgeschlossen, das solche Sichtprüfungen nur oberflächlich begangen oder ausgelassen werden. Teilweise auch aufgrund des Unfallausgangs. Fehlende Reflektoren an einem Schrotthaufen lassen sich nur durch Zusammensetzen des Puzzles, das vor einem liegt, rekonstruieren. So kleinlich ist man dann doch nicht.

Aber ein Rennrad ohne Licht im Dunkeln angefahren, Radler trug dunkle Kleidung und der beteiligte Kraftfahrer sagt aus, er habe den Radfahrer nicht gesehen. Dann ist der Unfallbericht relativ eindeutig. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob zum Beispiel ein Bahnrad ohne Bremsen umgefahren wurde.
Das ist erst wieder interessant, wenn der Radler ins Auto kracht, weil er nicht mehr zum stehen kam.

Ich bin an einigen Wochenenden in Bremen für das DRK als Rettungsassistent unterwegs und sammele gelegentlich auch Radfahrer ein.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255203 - 17.12.16 12:02 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
Prima, danke für die Antwort. Das macht i.d.T. Sinn. Auch wenn es eigentlich die "Gegenseite" ist, kann man nur jedem KFZ-Fahrer raten, sofort ein paar gute Photos von dem Rad zu schießen - und umgekehrt den Radlern: die STVZO hat schon einen Sinn und kann viel Geld sparen/kosten. Zu den nicht-zugelassenen - eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
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Off-topic #1255204 - 17.12.16 12:18 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: AndreMQ
eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
Genau! Das wäre der Idealfall, um die Komplettschuld einzugestehen. Weil? Weil wenn man etwas sieht, dann weiß man da ist etwas und wenn man nicht weiß was das ist, die Fahrweise aber nicht entsprechend anpasst und es kommt dann zum Unfall, dann ... tja.

Die neue Verordnung ist aber auch negativ aufgefallen. Malte Hübner hat sich dazu ausgelassen - konkret in den Beiträgen auf die er in dem von mir verlinkten kurzen Beitrag verweist. Hat aber nichts mit der Beleuchtung zu tun und sollte daher hier nicht diskutiert werden. Ich wollte es nur am Rande erwähnen.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von JaH (17.12.16 12:18)
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#1255205 - 17.12.16 12:22 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
cterres
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.120
Es kollidieren auch Radfahrer miteinander, oft in schlecht beleuchteten Grünanlagen bei Dunkelheit, weil sie sich nicht oder zu spät gesehen haben. Der Autofahrer hat ja in der Regel helles Licht am Fahrzeug. Das ist es der Geschwindigkeitsvorteil, der Kollisionen provoziert.

Das blinkende Rücklicht ist direkt von hinten gesehen zumindest für Autofahrer noch ganz gut zu erkennen. Von der Seite betrachtet, sieht man den reflektierenden Teil aber nicht und die Leuchtphase kann recht kurz ausfallen. Wenn das Rad dann auch keine seitlichen Reflektoren besitzt (bei MTB und Rennrädern die Regel) und die Bekleidung eher dezent gewählt wird, gibt es vom Radfahrer eben nur sehr wenig zu sehen.

Auch ich als Radler übersehe manche radfahrenden Zeitgenossen, wenn mein helles Licht in der Dunkelheit keine Reflektoren oder hellen Textilien trifft. Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.
Viele Grüsse aus Bremen
Christoph
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#1255206 - 17.12.16 12:27 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
rafo_no
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 284
In Antwort auf: StephanBehrendt
...

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.


ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der
Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
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#1255207 - 17.12.16 12:30 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: rafo_no]
JaH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 14.697
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: StephanBehrendt
...

Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.


ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der
Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
Das bezieht sich sehr offentlich auf Velomobile und bei den Fahrern dort dürfte gerade Festtagsstimmung herrschen, weil sie nun nicht mehr doof von der Seite angepflaumt zu werden brauchen, weil sie sich selber Blinker in ihre vollverkleideten Liegedreiräder einbasteln.
Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten.
In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart.

Geändert von JaH (17.12.16 12:35)
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#1255208 - 17.12.16 12:41 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: cterres
..... Auch ich als Radler übersehe manche radfahrenden Zeitgenossen, wenn mein helles Licht in der Dunkelheit keine Reflektoren oder hellen Textilien trifft. Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.
Ja, kann ich auch jeden Tag bestätigen, die "Pendlerprofis" erkennt man wirklich, die kennen die Gefahren sehr gut.
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Off-topic #1255211 - 17.12.16 13:07 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.842
In Antwort auf: JaH
In Antwort auf: AndreMQ
eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."
Genau! Das wäre der Idealfall, um die Komplettschuld einzugestehen. Weil? Weil wenn man etwas sieht, dann weiß man da ist etwas und wenn man nicht weiß was das ist, die Fahrweise aber nicht entsprechend anpasst und es kommt dann zum Unfall, dann ... tja.
Weil....man wohl schwerlich wird plausibel machen können, daß man noch nie bkinkende Rücklichter aller couleur an einem beweglichen Fahrzeug gesehen haben will und "keine Idee" davon gehabt haben wollte, was das denn nun sein könnte, das ist absurd.

Insgesamt halte ich das für eine Diskussion um ungelegte Eier. Da ja unsere Polizei von homöopatischen Ausnahmen abgesehen sowieso personell inaktiv zu sein verdammt ist und Kontrollen auf im Lokalblatt vorangekündigte und hinterher publikumswirksam ausgeschlachtete Sonderfälle berschränkt bleiben dürften, ist doch das das Wesentliche, daß Verkehrsteilnehmer einander rechtzeitig sehen, egal wie und durch was bedingt. Die einzige Praxisrelevanz scheint mir zu sein, ob es irgendwann erreichbar ist, Dunkelpöbel langsam aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich könnte mir für die Zukunft durchaus eine weitere Verzehnfachung der Vorschriften und Gesetze vorstellen, bis in noch viel mehr Einzelfallverästelungen ausgestaltet - ohne daß das in der Praxis eine Bedeutung haben würde. Bürokratismus hat in erschreckend vielen Bereichen den Status des Selbstzwecks erreicht, eine Scheinwelt.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (17.12.16 13:07)
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#1255213 - 17.12.16 13:40 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: cterres]
errwe
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 972
In Antwort auf: cterres
Das blinkende Rücklicht ist direkt von hinten gesehen zumindest für Autofahrer noch ganz gut zu erkennen.


Es ist ein Problem des Blinkens, aber auch der Montagehöhe. Blinkende Punktlichter sind hinsichtlich der Entfernung kaum richtig einzuschätzen, das ist bei Flächen besser. Egal, ob Front- oder Rücklicht. Das gleiche gilt für hoch montierte Lichter (Stirnlampen ebenso wie Rucksackleuchten); die ärgern mich als Rad- wie auch als Autofahrer. Dann lieber nur gute Reflektoren. Am Fahrrad habe ich Licht (und am Auto auch), damit kann ich dann bei Reflektoren Entfernungen besser Einschätzen. (Aber oft kommen mir "rollende Etwasse" mit Punktblinkis und ohne Reflektoren entgegen bzw. in die Quere, das ist dann großer Mist.)

In Antwort auf: cterres
Berufspendler zu den entsprechenden Zeiten sind aber vorwiegend gut erkennbar unterwegs.


Ja, hier in HH Ost (= etwas uncoole Gegend) wird mittlerweile auch am Tag viel mit Licht gefahren und / oder Reflektionskleidung getragen. Das scheint auf der Schanze noch anders zu sein.
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Off-topic #1255215 - 17.12.16 13:57 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
Friedrich
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.747
Zitat:
Insgesamt halte ich das für eine Diskussion um ungelegte Eier.

Die Disziplien "Kartoffeln aus dem Boden reden" hat an Altualität nichts eingebüßt zwinker.
Fritz
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#1255217 - 17.12.16 14:37 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: JensD

Wirklich ungewöhnlich gut an die technischen Möglichkeiten angelehnt ohne zu stark einzuschränken (z.B. keine Spannungsfestschreibung mehr für Lichtanlagen,


Bist du sicher? Ich meine die Volt- und Wattzahlen stehen in der StVZO, die wird aber doch hier gar nicht verändert.
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#1255218 - 17.12.16 14:50 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Gio]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.099
Durch diese Verordnung, die unter dem Titel "Microsoft Word - 0771-16vor.doc - 771-16" veröffentlicht worden ist, wird die StVZO geändert. Das ist ja der Sinn der Verordnung.
--
Stefan
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#1255222 - 17.12.16 16:10 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: nachtregen]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: nachtregen
Durch diese Verordnung, die unter dem Titel "Microsoft Word - 0771-16vor.doc - 771-16" veröffentlicht worden ist, wird die StVZO geändert. Das ist ja der Sinn der Verordnung.


Alles klar, jetzt habe ich es verstanden. Da steht tatsächlich:
Zitat:
Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich
mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.


D.h. man darf, sobald das in Kraft tritt, auch mit Shutter SP9 oder SONdelux und einer Lampe rumfahren, die sowohl zugelassen als auch elektrisch passend ist. Aber keine keine Chinaböller, weil deren Lampe nicht zugelassen ist. Richtig?

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Wann tritt es in Kraft? Ging das diese Woche durch den Bundesrat?
[Edit] Scheinbar nicht [/edit]

Altmaier spricht Herrn Tillich mit "Frau Präsidentin" an. Wird das dadurch ungültig schmunzel


Geändert von Gio (17.12.16 16:20)
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#1255225 - 17.12.16 16:32 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: Gio]
Gio
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 561
In Antwort auf: Gio

D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?

Heisst es nicht. In §22 steht Lichtmaschinen müssten zugelassen sein. Dann frage ich mich, was geprüft wird und wo das steht?
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#1255227 - 17.12.16 16:52 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: StephanBehrendt]
dhomas
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.875
Danke für den Link. Jetzt ist also offiziell was die Polizei praktisch eh schon so gesehen hat.
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#1255229 - 17.12.16 17:08 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JaH]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.996
In Antwort auf: JaH
In Antwort auf: rafo_no
In Antwort auf: StephanBehrendt
...
Es werden jetzt anscheinend auch Blinker zugelassen.
ich lese da allerdings:
" Fahrtrichtungsanzeiger..... sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. "
Das bezieht sich sehr offentlich auf Velomobile
und auch auf die viel zahlreicheren Trikes
In Antwort auf: JaH
und bei den Fahrern dort dürfte gerade Festtagsstimmung herrschen, weil sie nun nicht mehr doof von der Seite angepflaumt zu werden brauchen, weil sie sich selber Blinker in ihre vollverkleideten Liegedreiräder einbasteln.
Mal sehen, was B&M, Trelock und Konsorten in den nächsten Monaten diesbezüglich auf den Markt bringen...
Bis denne,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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Off-topic #1255252 - 17.12.16 18:55 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: iassu]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: iassu
.... die einzige Praxisrelevanz scheint mir zu sein, ob es irgendwann erreichbar ist, Dunkelpöbel langsam aus dem Verkehr zu ziehen. ..... Einzelfallverästelungen ausgestaltet - ohne daß das in der Praxis eine Bedeutung haben würde. Bürokratismus hat in erschreckend vielen Bereichen den Status des Selbstzwecks erreicht, eine Scheinwelt.
Es war keine Frage zur Technik oder Plausibiltät der STVZO, sondern rein formal im Falle eines Unfalls am besten mit Erfahrungen:
- Wird - und wenn wie detailliert - am Unfallrad die Einhaltung der STVZO untersucht und festgehalten?
- Was bedeuten Verstöße in der Endabrechnung? Klar ist, dass für den Unfall völlig irrelevante nicht zuschlagen. Aber was mit den anderen?
Wenn es um viel Geld geht, dann werden in Verhandlungen noch ganz andere Aussagen gemacht, als die jetzt von mir erfundene zwinker .
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#1255290 - 17.12.16 21:24 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
jan13
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 2.527
Nachteile gibt es für Nutzer von Anhängern (Inbetriebnahme ab Januar 18- wird das geprüft?). Da muß teilweise ganz ordentlich Gebämsel ran....
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#1255291 - 17.12.16 21:26 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: JensD]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.498
In Antwort auf: JensD

Du siehst mich positiv überrascht. Gleich mehrere Punkte wurden sehr sinnvoll abgewandelt ohne die ursprüngliche Grundidee der Radbeleuchtung in Frage zu stellen.

Ich habs nur schnell überflogen, aber auch bei mir stellte sich diese Verwunderung ein. Im großen und ganzen scheint man nicht nur Dinge der Realität angepasst zu haben, sondern auch Aspekte von Weitsicht sind erkennbar. Dies betrifft insbesondere die Beleuchtungsvorgaben zu mehrspurigen/breiten Fahrrädern und Anhängern. Derartige Regelungen schienen bisher zu fehlen oder waren mir zumindest nicht bekannt. Und wenn man bei einem Chariothändler nach Beleuchtungseinrichtungen fragte, kam da nur die Antwort "mit so einem Anhänger fährt man eh nie im Dunklen" wirr
Insbesondere Dinge wie Fernlicht und Blinklicht bei Hängern überraschen mich sehr positiv, beides ist sehr sinnvoll, ich hätte der Regierung aber nicht zugetraut, dass sie sowas in den Blick nehmen.
Das einzige Manko, was mir noch einfällt, betrifft die leidigen Pedalreflektoren. Ganz unabhängig davon, dass es kaum gute Klickpedale mit Pedalreflektoren gibt, sind die Reflektoren auch weiterhin bei Velomobilen und Liegerädern Pflicht. Wozu die da gut sein sollen, weiß wohl nur der weitsichtige Gesetzgeber selber.

@cterres: Die Änderungen sind mitnichten nur eine Anpassung an die Verkaufsrealität. Die aktuelle Verkauspraxis war bisher auch schon legal. Fahrradbeleuchtung konnte bisher z.B. schon aus einem Akku gespeist werden, dann war dessen Spannung nicht vorgegeben (und somit war auch ein Pedelecakku ok). Daher gab es kaum noch Pedelecs mit Dynamo. Nur beim Einsatz von Batterien war noch diese leidige Festlegung auf 6V im Rennen, zumindest wenn man den Text genau las. Aber das ist nun ja glücklicher Weise "Schnee von gestern". Ergänzt wurde die Vorschrift, dass das Pedelecakkumanagement sicherstellen muss, dass man noch 2h mit Licht weiterfahren kann, wo aus dem Akku schon keine Energie für die Tretunterstützung mehr kommt. Das ist sinnvoll, nicht dass "Akku leer" gleichbedeutend mit "Tretunterstützung weg" und "Licht weg" ist. Und auch an die Räder mit Rekuperation wurde gedacht (haben die überhaupt noch einen nennenswerten Marktanteil?), für diese gilt diese Regelung nämlich nicht.

Im Großen und Ganzen also ein bravo, hätte ich der langsam scheidenden Bundesregierung gar nicht mehr zugetraut.

Ach ja, was die Parlamentspräsidenten betrifft: Die haben einige Stellvertreter und wechseln sich ab - teilweise selbst während einer Sitzung. Das könnte die Verwirrung um "Frau Präsidentin Tillich" erklären.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1255293 - 17.12.16 21:44 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: derSammy
... Das einzige Manko, was mir noch einfällt, betrifft die leidigen Pedalreflektoren. Ganz unabhängig davon, dass es kaum gute Klickpedale mit Pedalreflektoren gibt, sind die Reflektoren auch weiterhin bei Velomobilen und Liegerädern Pflicht. Wozu die da gut sein sollen, weiß wohl nur der weitsichtige Gesetzgeber selber.....
Nicht nur bei Klickpedalen ist es schwierig, bei Plattformpedale gibt es die mWn nicht. Heute aber lustigerweise die Wirkung von Pedalreflektoren direkt gesehen: Heimfahrt durch die Dunkelheit mit B&M-Akkuscheinwerfer. Über längere Zeit 20 - 50m vor mir ein wahrscheinlich jugendlicher Radler ohne jegliche Beleuchtung oder Reflektoren, wahrscheinlich auch in Tarnschwarz. Das einzig Sichtbare waren die schön auf und ab gehenden Pedalreflektoren - sonst absolut nichts. Bei meinem Rad mit den Plattformpedalen habe ich einfach Reflexstreifen auf die Seite der Kurbelarme geklebt. Hoffentlich hilft's was, selbst kann man es ja nicht einschätzen.
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#1255297 - 17.12.16 22:09 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.498
Ich finde Falks Einwurf diesbezüglich eigentlich ganz passend: Wozu muss der Hinterherfahrende die Antriebsart des zweispurigen Fahrzeugs vor ihm wissen? Entscheidend ist, dass man das Fahrzeug in seinen Ausmaßen erkennt und seine Position/Geschwindigkeit einschätzen kann. Dazu sind die Pedalreflektoren nicht nötig. Und es gibt einfach zu viele Dinge, die deren Funktion beeinträchtigen können, Packtaschen oder sonstige Gepäckträgerbeladung z.B., oder an den Rand geschobener Schnee, der die Sicht darauf verdeckt. Ich finde die Dinger überflüssig. Wichtig ist jedoch, dass die anderen "lichttechnischen Anlagen" in Ordnung sind, dass sowohl das Rücklicht funktioniert, hell genug ist und eine gute Entfernungs-/Relativgeschwindigkeitseinschätzung zulässt und dass es entsprechende rote Reflektoren gibt, die einen im Falle eines Defektes nicht zum gänzlich unsichtbaren Dunkelflieger werden lassen. Und nein, die Rückfallebene ist kein adäquater Ersatz solange bis man mal "Lust hat zum Radhändler zu gehen".
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Geändert von derSammy (17.12.16 22:10)
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#1255299 - 17.12.16 22:21 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: derSammy]
AndreMQ
Nicht registriert
... der Beitrag war nicht als flammende Verteidigung für unbedingt notwendige Pedalreflektoren gedacht. Der Typ hat wahrscheinlich nicht gewusst, dass es die überhaupt gibt, sonst hätte er sie vielleicht auch noch abgebaut, um völlig unerkannt durch die Dunkelheit zu radeln grins . Wenn die Leute vernünftige Beleuchtung hätten, wären die Dinger mehr als verzichtbar. Bei Absätzen werden sie wahrscheinlich sowieso verdeckt. Aber zugeben muss man schon: eine ziemlich charakteristische und unverwechselbare Bewegung.
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#1255301 - 17.12.16 22:58 Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht [Re: ]
rafo_no
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 284
nachdem jetzt ja auch 2 Schlussleuchten zulässig sind, scheinbar auch in horizontaler Position, sind die Pedalreflektoren schon noch ein Alleinstellungsmerkmal
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