Re: Einstellen der Beleuchtung

von: Falk

Re: Einstellen der Beleuchtung - 30.03.12 13:57

Interessant, dass Du das so interpretierst. Bisher kenne ich nur die Deutung, dass fünf Meter vor dem Fahrzeug die Hell-Dunkel-Grenze nur noch auf der halben Höhe des Lichtaustrittes liegen darf. Die üblichen Zeichnungen dazu sagen genau das aus und damit auch eine maximale Leuchtweite von zehn Metern. Diese Regelung stammt immerhin auch von 1934. Die von Dir verlinkte Regelung (die durchaus missverständlich und vor allem ziemlich gummiartig ist) dürfte auch bei den Kameraden in grün weitgehend unbekannt sein.