Re: "Privatbesitz - betreten verboten!"

von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:36

In Antwort auf: Flying Dutchman
Ich möchte mich hier mal mit einer Frage anschließen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein öffentlicher frei zugänglicher Weg zu einem Gutshof/Schloß führt. dort steht dann ein Schild am Hoftor "Privatbesitz" und am anderen Ende des Hofes setzt sich der Weg fort z.b. zur nächsten Ortschaft. Der Weg ist dann auch noch durchgehend in einer TOPO50 Wanderkarte des LVA eingezeichnet. So ist es mir vor 2 Wochen in SH in der Nähe von Kiel ergangen.

Gruß Robert


Was heißt jetzt hier Wanderweg? So einer der beschildert ist oder halt ein Feldweg? Wenn es ein beschilderter Wanderweg ist, würde ich von der Zustimmung des Besitzers ausgehen.

GS