Re: "Privatbesitz - betreten verboten!"

von: JaH

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:44

In Antwort auf: Konrad Gähler

Und bei Wegen: ist es erstmal prinzipiell dasselbe: privat ist privat. Und wenn Kommunen ihre Wege dadurch unterbrechen, dass sie sie einfach verschachern, ohne sich dann wenigstens die Wegerechte zu sichern, dann haben sie Pech.

Nur das dies gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Hm, ich kenn mich in den speziellen Fällen aber deutlich zuwenig aus und müsste selber erst einiges recherchieren, um es präziser zu erklären.

Weiß aber z.B. folgendes und könnte mit einem Anruf herausbekommen wo es steht (mag aber jetzt nicht dort anrufen). Kurorte an der Küste nehmen ja gerne "Eintritt" von den Gästen, wenn die zuum Strand wollen. Das ist aber so ohne weiteres nicht zulässig, bzw. man darf den Menschen, die einfach nur ans Wasser wollen und sich dort (am Strand) nicht irgendwie für den Tag einrichten wollen, den Zugang nichtverwehren. Kurverwaltungen machen da aber immer einen auf dumm, bzw. sehen es gar nicht gerne, wenn jemand den Gästen das erklärt und auch noch sagt worauf sie sich berufen müssen.