Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Behördenrad

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 13:43

In Antwort auf: cyclerps
Also ne Liste mit Teilen und Fotos vom Nachbarn oder Forumskollegen?

Ein Gutachten erstellt ein SV nach dem was er selbst gesehen hat. Alles andere ist Unfug.
Leute so ein SV steht auch in einer Haftung. Nur mal so.
Und wenn das Gutachten angreifbar wäre oder das Ergebnis nicht so aussehen würde wie sich der Besteller vorstellt, na dann regen wir uns auf, oder?

Ein SV-Gutachten hat denselben Wert wie ein TÜV-Bericht: Es bildet lediglich den Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung ab. Weder der SV noch der TÜV übernimmt irgendeine Gewähr dafür, dass es einen halben Tag später immer noch so ist, wie es im Gutachten steht. Schon gar nicht bei Gegenständen, die problemlos jederzeit individuell verändert werden können. Das mag bei Kunstwerken oder restaurierten Oldtimern noch funktionieren, aber nicht bei Fahrrädern als Einzelaufbauten.
Wie oft willst Du denn ein SV-Gutachten machen lassen - insbesondere bei Individualaufbauten, die ja auch gerne mal regelmäßig umgebaut, verändert, optimiert werden? Neuer Laufradsatz = neues Gutachten? Neuer Sattel, Umbau der Schaltung = neues Gutachten? Um den Wert / Preis eines Patria-Ranger-Rahmens zu beziffern, benötige ich keinen Sachverständigen - das sagt mir jeder Patria-Händler auch so.

In Antwort auf: cyclerps
Ausgangspunkt war: Das Fahrrad ist noch da und man will er Wert schätzen lassen.

Das kann man selbst machen - habe ich oben dargestellt. Anders geht auch ein SV nicht vor. Und ein 2 Jahre altes SV-Gutachten ist im Schadensfall genau soviel Wert wie eine 2 Wochen alte Bilderserie mit Teileliste - beides muss nämlich glaubhaft den Zustand des Objektes zum Schadenseintritt belegen können.

In Antwort auf: cyclerps
Eben. Von dem aktuellen Tag geht man aus wenn es um den Beschaffungswert geht.
Irgendwo ist halt der "Anfang". Und genau deshalb wird der TE das Ding begutachten lassen.

Kann er machen. Er kann von dem Geld aber auch lecker essen gehen, da hätte er mehr von.
Hausrat ersetzt "Wiederbeschaffungswert". Der Wiederbeschaffungswert eines Rades ist der Wert, den ich aktuell ansetzen muss, um ein Rad gleicher Qualität / Ausstattung und Güte jetzt wieder zu beschaffen. Dafür ist es völlig unerheblich, was irgendjemand irgendwann früher in irgendein Papier ("Gutachten") geschrieben hat.

Ansonsten verweise ich auf meinen vorstehenden Beitrag. Auf alle drei Fahrräder hat nie irgend ein SV draufgeschaut - die Schadensregulierung war aber nie ein Problem (wenn auch mit Arbeit verbunden). Die von mir (kein SV) aufgelisteten Preise zur Wiederbeschaffung / -herstellung eines entsprechenden Rades wurden in allen drei Fällen ohne Abzug akzeptiert. Mehr wollte ich nicht.
(Ich habe in der Hausrat übrigens keine Wertgrenze für Fahrräder drin - es gilt der Wert "bis zur Höhe der Versicherungssumme". Auch ein Fahrrad für 8000 € würde die Versicherung bezahlen müssen schmunzel )

Matthias