Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Uwe Radholz

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 13:26

In Antwort auf: Dietmar
In Antwort auf: cyclerps
... -Er stellt den Wert genau jetzt fest wenn er das Ding gesehen hat. ...

Der aktuelle Wert ist aber belanglos für den Schadensfall. Ein Wert ist immer stichtagsbezogen. Wenn das Rad zu einem späteren Zeitpunkt geklaut wird, gilt der dann geltende Wiederbeschaffungswert. Der SV der Versicherung wird dann anhand der Angaben des Geschädigten diesen Wert bestimmen. Hilfreich wäre zu diesem Eventualfall - wie bereits geschrieben - eine Liste der Teile mit tatsächlichen Beschaffungskosten (Belege) und Fotos.

Ein SV sollte anhand dieser Angaben die Plausibilität feststellen können.



Könnte er, wird er aber nicht machen müssen. In diesen Schadengrößen setzt der Schadenbearbeiter, wenn es zum Schwur kommt, niemanden in Bewegung. Das kann er selbst. In der Regel wird er was ganz simples machen und damit beiderseitige Zufriedenheit erreichen können. Er sucht, was sich am Markt an Rädern mit gleicher Ausstattung findet und ist auch in der Lage, Abweichungen zu überschlagen. Das sind meist Profis, die das viele Male im Jahr machen und sich häufig besser auskennen, als wir. Manche sogar besser als die von uns, die den Paul-Lange-Katalog auswendig gelernt haben.