Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: Anonym

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 06:15

In Antwort auf: Peter Lpz
... Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig. ...
Also in der Radwelt 4/17, Rubrik Rad+Recht, war ein Artikel zum Sicherheitsabstand des Überholenden gegenüber Radlern. In der 5/15 dann zum Abstand, den man als Radler gegenüber z.B. parkenden KFZ einhalten muss/darf (Dooring!!). MMn ist das eindeutig. Dieser Abstand (ca. 0,8m) plus die "Fahrerbreite" (ca. 0,8m) plus den Abstand zum Überholenden (ca. 1,5m) ist letztlich der maximale Straßenraum, den man benutzen kann/muss/darf und kommt auf über 3m! Die Realität: 0,3m zu den Parkern plus 0,8m Fahrer + 0,3m zum Überholer sind ca. 1,4m - wenn man sich nicht bewusst als Radler (zumindest nach rechts) mehr holt.