Re: TU Dresden erforscht Verhaltensdaten

von: derSammy

Re: TU Dresden erforscht Verhaltensdaten - 01.12.17 16:24

Zugegeben, die rechtlichen Rahmenbedingungen hätten präziser formuliert gewesen sein können.
Bei der Fußgängerzone steht, dass diese für Radfahrer "zugänglich" sei, nicht jedoch für Autos (Ausnahme: Anwohner, Lieferverkehr). Ich denke man darf davon ausgehen, dass damit die "rechtliche Freigabe" für Radfahrer gemeint ist.

Bei dem Radweg habe ich zugegeben auch erst gestockt und mich dann ob des Umstandes erinnert, dass in einer Umfrage zuvor, genau diese rechtlichen Unterschiede befragt wurden und das Bild als beispielhaft für nichtbenutzungspflichtigen Radweg stand. Damit war dann meine Antwort ("Straße") klar.
Wenn zugegeben auch nicht extrem häufig real anzutreffen, so ist der rechtliche Regelfall ja der, dass ein Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Das war die zweite Überlegung, die in meine Entscheidung einfloss, in Kombination mit der Tatsache, dass man kein Schild sieht. Wäre das gewollt gewesen, hätte man sicher ein entsprechendes Bild mit einem beschilderten Radweg gefunden (wie z.B. bei Fußweg+"Radfahrer frei").