Re: "Privatbesitz - betreten verboten!"

von: HeinzH.

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 07:32

Bayerische Verfassung: Artikel 141, Absatz 3: "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen."
Trotzdem gibt es hier und da Streit. In einem Konfliktfall wurde, wie ich oben erwähnte, ein Stück Weg vor dem Privatgrundstück neu gebaut...
HeinzH.